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Intelligente Verbrauchsdatenerfassung mit NEWdat

Heizkostenabrechnung erstellen leicht gemacht

Lesezeit: 5 min
Ein Hausverwalter steht mit einem Kaffee in der Hand vor einem Fenster und schaut mit dem Smartphone nach Serviceangeboten.

Die Bedeutung der Heizkostenabrechnung

In der Heizkostenabrechnung sehen die Bewohner und Bewohnerinnen einer Mietwohnung die Kosten für Heiz- und Wasserwärme. Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter entstehen durch die Messung, Ablesung und Berechnung Aufwand und Kosten, die sich durch einen Anbieter zum Erstellen der Heizkostenabrechnung und mit modernen Messsystemen wie NEWdat verringern lassen.

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Wir sind Mitglied bei DEUMESS

DEUMESS e.V. ist das Netzwerk für mittelständische und regionale Messdienstunternehmen. Diese Unternehmen erheben Energiedaten und machen diese für Eigentümer und Mieter nutzbar.

Wir freuen uns Ihnen als DEUMESS-Mitglied zertifizierte Qualitätsstandards bieten zu können, um damit aktiv Energieverbräuche zu senken und die Energiewende zu gestalten!

NEWdat
  • Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner

  • Für eine Heiz- und Wasserkostenabrechnung, die sich fast von selbst macht

  • Mietpartei- und stichtagsgenau

  • Rechtssicher, zuverlässig und datenschutzkonform

NEWdat misst die Verbrauchsdaten von Heizung und Wasser elektronisch und überträgt sie per Funk. Anschließend erhalten Sie eine transparente, mietergenaue Abrechnung. Ablesetermine vor Ort entfallen. Sie ersparen sich und Ihren Mieterinnen und Mietern Zeit, Mühe und Aufwand.

69 €Beispielpreis je Nutzeinheit und Jahr* (tatsächlicher Preis kann je nach Aufbau der Messung in Ihrer Liegenschaft auch höher liegen)

Ist eine Abrechnung der Heizkosten Pflicht?

In der Heizkostenverordnung (§§ 6 bis 9) ist festgelegt, dass in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als einer vermieteten Wohnung grundsätzlich bei Nutzung einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage jeder Vermieter oder jede Vermieterin eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vorzunehmen hat.

Wichtig: Eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist ohne Zähler nicht möglich. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 12.1.2022, Az.: VIII ZR 151/20 hervor. Erstellt wird die Abrechnung derweil von der Vermieterin bzw. vom Vermieter oder durch einen Dienstleister in dessen Namen. Sie muss in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.

Eine Frau sitzt am Tisch und erstellt eine Abrechnung.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Nach der Heizkostenverordnung werden die Heiz- und gegebenenfalls Warmwasserkosten in Verbrauchskosten und Grundkosten aufgeteilt. Dabei müssen 50 bis 70 Prozent der Kosten als Verbrauchskosten abgerechnet werden, die übrigen 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten abgerechnet. Die Verbrauchskosten werden auf Basis des individuellen Verbrauchs der Nutzer im Gebäude abgerechnet. Die der Berechnung zugrunde liegende Messung wird bei jedem Mieter oder jeder Mieterin durch geeignete Geräte wie Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler vorgenommen. Hinzu kommen Grundkosten für die kontinuierliche Wärmebereitstellung und Leitungsverluste. Die Verteilung der Grundkosten erfolgt anteilig anhand der Wohnfläche.

Wer erstellt die Heizkostenabrechnung?

Verantwortlich ist der Vermieter oder die Vermieterin, wobei sich die Abrechnung der Heizkosten auch von einem Dienstleister erstellen lässt. Ein Ablesedienst erfasst die Verbrauchsdaten jährlich in den Mietwohnungen. Der Ablesedienst kommt hierfür in der Regel persönlich in die jeweiligen Wohnungen. Für die Mieterinnen und Mieter ist das oft ein großer Störfaktor, da dieser während der angekündigten Zeit nicht unbedingt zu Hause ist. Falls der Termin nicht eingehalten wird, steht für die Heizkostenmessung ein Wiederholungstermin an und man muss die ganze Prozedur nochmals durchlaufen.

Ist die Heizkostenabrechnung umlagefähig?

Heizungs- und Wasserkosten sind nach der Betriebskostenverordnung zu 100 Prozent umlagefähig, fließen also vollständig in die Nebenkostenabrechnung ein. Auch die Kosten für das Berechnen der Heizkosten lassen sich auf die jeweiligen Mietwohnungen umlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Heizkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung?

Heiz- und Warmwasserkosten gehören zu den Betriebskosten. Die beiden Begriffe Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung sind im Sprachgebrauch synonym. Dabei steht Letzteres für alle Kosten einer Immobilie – nur die enthaltenen Betriebskosten lassen sich auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.

Ist ein Datenaustausch mittels ARGE-Standard möglich?

Für unsere Wohnungswirtschaftskunden können wir einen Datenaustausch nach dem ARGE-Standard ermöglichen. Aufgrund der unterschiedlichen IT-Systeme auf Kundenseite ist dieser jedoch individuell abzustimmen und vorzubereiten. Dazu beraten wir Sie gerne.

Den Anbieter für die Heizkostenabrechnung auswählen

Das Thema Submetering sollte im Zusammenhang mit Entwicklungen im gesamten Energieversorgungs- und Energiedienstleistungsmarkt gesehen werden. So müssen nach Maßgabe des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende die alten Stromzähler derzeit nach und nach auf intelligente Messsysteme und internetfähige Kommunikationsmodule (Gateways) umstellen.

Anbieter für Heizungsabrechnung vergleichen

Bei der Auswahl seines Energieversorgers beziehungsweise seines Dienstleisters zur Heizungsablesung und Abrechnung im Rahmen der betrieblichen Nebenkosten ist es sinnvoll, sich die Kompetenz der Kandidaten im gesamten Energie-Umfeld anzuschauen. Welche Erfahrungen haben sie im Bereich der Wohnungswirtschaft? Mit welchen Unternehmen im Bereich des Zählerbaus und der industriellen Kommunikation arbeiten sie zusammen? Decken Sie das ganze Spektrum an Energie- und Messdienstleistungen für Strom, Wärme, Gas und Wasser ab?

Produktfotos von NEW DAT! für eine einfach Heiz- und Wasserkostenabrechnung

NEWdat für die intelligente Abrechnung der Heizkosten

Die NEW Energie steht für technischen Fortschritt und bietet mit NEWdat den perfekten Service für die automatische Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten bei Heizung und Warmwasser.

Die NEW Energie bietet als verlässlicher und innovativer Partner bei der Ermittlung und Auswertung der Verbrauchsdaten und einer übersichtlichen Erstellung der Nebenkostenabrechnung ein Alles-aus-einer-Hand-Paket.

Professionelle und einfache Abrechnung

Die Daten werden verschlüsselt über das Mobilfunknetz zur weiteren Verarbeitung und Aufbereitung an die NEW Energie übermittelt. Dort werden die erfassten Daten und die aktuellen Kosteninformationen sowie Nutzerdaten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen auf Plausibilität geprüft. Im Anschluss wird für Sie und das jeweilige Objekt die verbrauchsabhängige Heizkosten- und Warmwasserabrechnung erstellt.

Mieter-Verbrauchsinformationen einfach umsetzen mit unserem NEWdat-Portalzugang

Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde am 01.01.2022 novelliert, um die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen und das Energieverhalten in Haushalten positiv zu beeinflussen. Gemäß § 6a der HKVO müssen Vermieterinnen und Vermieter monatlich Verbrauchsinformationen an ihre Mieterinnen und Mieter senden, Unser NEWdat-Portal unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Pflicht. Ihr Zugang zum Portal ist kostenfrei, und für bereits 4,64 Euro brutto pro Nutzeinheit und Jahr können Sie den E-Mail-Versand von rechtssichere Verbrauchinformation hinzubuchen (Briefversand 6,43 Euro pro Nutzeinheit und Monat).

Mit NEWdat alles auf einen Blick

NEWdat bietet dank der transparenten und automatischen Datenübertragung viele Vorteile. So ist das Verfahren im Vergleich zum manuellen Ablesen des Zählers zeitsparend. Außerdem bietet ein Datenarchiv einen schnellen Überblick aller erfasster Daten. Zusätzlich findet im Zusammenhang mit NEWdat eine umfassende persönliche Beratung für ein individuelles Paket statt. Unser Expertenteam berät Sie gerne persönlich und individuell. So finden wir gemeinsam die auf Sie und Ihre Mietobjekte zugeschnittene Lösung.  Kontaktieren Sie uns.

Die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Auch bei neuen Themen wie der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter sind Sie mit NEWdat gut beraten. Unsere Experten sind in Bezug auf Gesetzesänderungen und Anpassungen stets auf dem Laufenden und unterstützen bei aufkommenden Fragen – gelangen Sie hier zum Leitfaden zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.