CO2-Kostenaufteilungsgesetz für die Heizkostenabrechnung
Die folgende Übersicht gibt Ihnen als Vermieterin oder Vermieter einen ersten Überblick, wie sich die CO2-Kosten - oft auch CO2-Steuer genannt - zusammensetzen und welche Vorgaben zu beachten sind.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen des CO2KostAufG
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist erstmals für Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 begonnen haben. Es regelt die Aufteilung der Kosten für CO2 zwischen Mieterinnen und Mieter einerseits und Vermieterinnen und Vermieter andererseits in Abhängigkeit vom energetischen Zustand der Immobilie.
Aufteilung der CO2-Kosten auf Mietparteien und Wohnungswirtschaft
Das Gesetz sieht für die Brennstoffe Öl, Erdgas und Fernwärme eine Verteilung der CO2-
Kosten zwischen Mietparteien und Vermieterinnen bzw. Vermieter vor. Diese Aufteilung ist abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Für Wohngebäude erfolgt die Aufteilung nach dem 10-Stufenmodell:
Für Nichtwohngebäude erfolgt die Aufteilung zwischen Mietende und Vermietenden 50/50.
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