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GEIG: Anforderungen und Möglichkeiten für Geschäftskunden der NEW Energie

Lesezeit: 6 min
Ein Mann steckt lächelnd ein Ladekabel in eine Ladesäule der NEW Energie

Elektromobilität wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setzt hier einen wichtigen Meilenstein. Es legt Anforderungen an die Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei bestimmten Neubauten und größeren Renovierungen fest.

Das GEIG bringt einige Anforderungen, aber auch viele Chancen mit sich. Die NEW Energie steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um die Umsetzung so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig von den Vorteilen der Elektromobilität zu profitieren. Erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Lösungen für eine Ladeinfrastruktur, die den Ausbau der Elektromobilität unterstützt.

Was ist GEIG?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland. Es trat im März 2021 in Kraft und legt verbindliche Anforderungen an die Ladeinfrastruktur von Gebäuden fest.

Ziel des GEIG ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben und damit die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Durch den Aufbau von flächendeckenden Lademöglichkeiten soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver und alltagstauglicher werden. Das GEIG enthält eine Reihe von Anforderungen, die insbesondere Neubauten und größere Renovierungsprojekte betreffen. Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz Folgendes:

  • Wohngebäude: Bei einem neu errichteten Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei größeren Renovierungen bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden, sofern die Renovierung den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes beziehungsweise des Parkplatzes umfasst.

  • Nichtwohngebäude: Bei neu errichteten Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

  • Sonderregelungen: Für bestimmte Bauwerke, beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude, können abweichende Anforderungen gelten.

Das GEIG richtet sich in erster Linie an Bauherren, Immobilieneigentümer, Unternehmen und Parkplatzbetreiber.

Ein Auto der NEW lädt an einer öffentlichen Ladesäule der NEW Energie.

Elektromobilität im Alltag – Ladepunkte in Wohn- und Geschäftsgebäuden

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause, fahren zur Arbeit oder halten auf dem Nachhauseweg noch kurz im Supermarkt und können Ihr Elektroauto bequem und unkompliziert aufladen.

Das GEIG schafft Vorgaben für den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestimmten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

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Umsetzung von GEIG in der Praxis

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Es eröffnet Betrieben, Eigentümern und Vermietern auch neue Möglichkeiten, sich als zukunftsorientiert und engagiert im Ausbau der Elektromobilität zu positionieren.

  • Bedarfsanalyse: Ermitteln Sie den Bedarf an Lademöglichkeiten an den Stellplätzen – für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch für Ihren Kundenstamm oder die Mietparteien. Berücksichtigen Sie dabei sowohl die aktuelle Nutzung von Elektrofahrzeugen als auch das erwartete Wachstum.

  • Planung: Planen Sie die Installation der Ladestationen sorgfältig. Achten Sie dabei auf die baulichen Gegebenheiten, die Verfügbarkeit von Stromanschlüssen für Elektrokabel und die Integration in bestehende Systeme.

  • Installation: Installieren Sie hochwertige Ladestationen. Achten Sie auf eine fachgerechte Aufstellung und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards.

  • Förderungen: Informieren Sie sich über die aktuell verfügbaren Förderprogramme und deren Voraussetzungen. Service: Bieten Sie Ihren Beschäftigten, Ihrer Kundschaft oder Ihren Mieterinnen und Mietern einen attraktiven Service, indem Sie die Lademöglichkeiten mit dem NEW Lademanagement einfach zugänglich und nutzbar machen.

  • Die NEW Energie begleitet Sie von der Planung bis zur Umsetzung – einfach, effizient und zukunftssicher! Mit zusätzlichen Photovoltaik-Lösungen können Sie einen Teil Ihres Strombedarfs selbst erzeugen und Ihre Energiekosten reduzieren. Produzieren Sie Ihren eigenen Strom, senken Sie Ihre Energiekosten und unterstützen Sie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Elektromobilität im Alltag – Ladepunkte in Wohn- und Geschäftsgebäuden

Stellen Sie sich vor: Sie kommen nach Hause und laden Ihr Elektroauto direkt auf Ihrem Parkplatz auf. Oder Sie fahren morgens zur Arbeit und tanken während der Arbeitszeit klimafreundlichen Strom. Vielleicht halten Sie nach Feierabend noch kurz im Supermarkt – und auch dort laden Sie Ihr Fahrzeug bequem und unkompliziert während des Einkaufs.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz schafft Vorgaben dafür, dass bei bestimmten Neubauten und größeren Renovierungen die Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur geschaffen werden.

Das Auto wird an einer E-Ladesäule der NEW Energie geladen.
Zwei Autos wurden auf einem öffentlichen Parkplatz mit Ladestationen für E-Autos geparkt.

Profitieren Sie mit der NEW Energie von GEIG

Das GEIG bringt neue Anforderungen – aber auch neue Chancen! Mit der richtigen Strategie können Sie nicht nur die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen, sondern Ihren Betrieb langfristig stärken. Wir machen die Umsetzung für Sie und unterstützen Sie bei einer bedarfsgerechten und effizienten Umsetzung.

Das NEW Energie Rundum-sorglos-Paket

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur.

  • Rundum-sorglos-Paket: Von der ersten Planung bis zur fertigen Ladelösung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

  • Kein Kostenrisiko: Je nach Standort und vertraglicher Vereinbarung können wir die Kosten für Installation und Betrieb übernehmen

  • Aufwertung Ihres Unternehmens: Mit einer modernen Ladelösung können Sie die Attraktivität Ihres Standortes erhöhen.

  • Attraktivität für Mitarbeitende: Bieten Sie Ihren Angestellten mit einfachen und komfortablen Ladepunkten einen wertvollen Mehrwert und fördern Sie die Elektromobilität in Ihrem Betrieb.

  • Unterstützung einer emissionsärmeren Mobilitätsinfrastruktur: Ladeinfrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen und kann damit – abhängig vom eingesetzten Strom und der Nutzung – zur Reduzierung von Emissionen beitragen. Damit zeigen Sie Ihr Engagement beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

  • Anforderungen des GEIG: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen des GEIG.

Co-Branding von Ladesäulen

Nutzen Sie Ihre Ladesäulen als Werbefläche! Gestalten Sie Ihre Ladesäulen individuell in Ihrem Corporate Design im Co-Branding mit der NEW Energie. Dies bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Erhöhung der Sichtbarkeit: Durch das Co-Branding wird Ihr Betrieb besser sichtbar und von potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinnen und Nutzern leichter gefunden.

  • Stärkung Ihrer Marke: Das Co-Branding mit der NEW Energie stärkt Ihre Marke und unterstreichen Ihr Engagement für Nachhaltigkeit.

  • Positive Imageeffekte: Durch die Bereitstellung von Ladesäulen positionieren Sie sich als zukunftsorientiertes Unternehmen und unterstreichen ihr Engagement zur Elektromobilität.

Die beste Lösung für Ihren Standort

Jeder Standort hat andere Anforderungen – und wir haben die passende Lösung! Mit der richtigen Ladeinfrastruktur machen Sie Ihre Flächen zukunftssicher, steigern die Attraktivität Ihres Standortes und können damit die Voraussetzungen für die Erfüllung der GEIG-Anforderungen schaffen. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Standorte:

  • Grundstücke: Wir helfen Ihnen, die vorhandene Fläche optimal zu nutzen, indem wir die Ladeinfrastruktur effizient und platzsparend integrieren. Ob Tiefgarage oder Außenparkplatz, wir finden die ideale Lösung für Ihr Grundstück.

  • Einzelhandel und Gewerbe: Steigern Sie die Attraktivität Ihres Standortes für Ihre Kundschaft und Mitarbeitende durch komfortable Lademöglichkeiten. Damit bieten Sie nicht nur einen wertvollen Service an, sondern schaffen zuätzliche Anreize für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende.

  • Hauptverkehrsachsen: Nutzen Sie die hohe Frequenz an Hauptverkehrsstraßen, um eine breite Zielgruppe zu erreichen und die Sichtbarkeit Ihrer Marke zu erhöhen.

  • Autobahnen: Profitieren Sie von der strategischen Platzierung an Autobahnen, um Reisenden eine komfortable Lademöglichkeit anzubieten.

  • Städte und Gemeinden: Tragen Sie zur Entwicklung der lokalen Infrastruktur bei und fördern Sie die Elektromobilität in städtischen Gebieten. Durch die Bereitstellung öffentlicher Ladestationen tragen Sie dazu bei, Städte nachhaltiger und lebenswerter zu machen.

Beste Ladelösung für Ihren Standort

Passgenaue Konzepte

Kein Standardangebot, sondern ein maßgeschneidertes Konzept, das exakt auf die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen Ihres Standortes zugeschnitten ist.

Hochwertige und innovative Lösungen

Wir bieten Ihnen keine Lösungen von der Stange. Wir setzen auf eine hochwertige und innovative Ladeinfrastruktur, die den Ansprüchen gerecht wird.

Jeder Standort ist einzigartig

Wir wissen, dass jeder Standort anders ist. Deshalb bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihr Objekt.

Häufige Fragen zum GEIG Gesetz

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist seit dem 25. März 2021 in Kraft und setzt klare Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Ein besonders wichtiger Stichtag für bestehende Gebäude war der 1. Januar 2025. Ab diesem Datum müssen alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen.

Wird ein Gebäude umfassend modernisiert, greift unter bestimmten Voraussetzungen das GEIG.

Das Gesetz tritt in Kraft, wenn mindestens 25 % der Gebäudehülle (etwa Dach, Fassade oder Außenwände) erneuert werden. In diesem Fall müssen die Maßnahmen des GEIG berücksichtigt werden.

Für Wohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen bedeutet dies, dass bei größeren Renovierungen alle Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur für Elektrokabel ausgestattet werden müssen. Das erleichtert die spätere Installation von Ladepunkten.

Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ist bei größeren Renovierungen jeder fünfte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur auszustatten und mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von den Anforderungen des GEIG, um Unternehmen und Gebäudeeigentümern eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.

KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Eigentümer eines Gebäudes sind und dieses überwiegend selbst nutzen, sind von den Anforderungen des GEIG befreit. Damit sollen kleinere Betriebe vor hohen Investitionskosten geschützt werden.

Kostenausnahme bei Renovierungen: Für größere Renovierungen bestehender Gebäude gibt es eine Kostenobergrenze. Wenn die Ausgaben für die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtkosten der Renovierung betragen, entfällt die Verpflichtung zur Installation von Ladestationen. Diese Ausnahme soll sicherstellen, dass die Sanierungskosten für die Eigentümer nicht unverhältnismäßig hoch werden.

Quartierslösung: Eine weitere Ausnahme ist die sogenannte Quartierslösung. Unternehmen mit mehreren Standorten können ihre Ladesäulenpflicht gebündelt an bestimmten Standorten umsetzen und damit Kosten sparen. Die Ladeinfrastruktur kann so flexibler und kostengünstiger realisiert werden.

Das GEIG soll sicherstellen, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden die notwendige Infrastruktur für Elektromobilität von Anfang an berücksichtigt wird. Durch klare Vorgaben und Regelungen soll der Ausbau der Elektromobilitätsinfrastruktur kosteneffizient gestaltet werden, so dass zukünftig unproblematisch zu Hause, am Arbeitsplatz, bei Behördengängen oder am Supermarkt geladen werden kann.

  1. Bauherrinnen und -herren sowie Immobilienentwicklerinnen und -entwickler: Bei Neubauten und größeren Renovierungen müssen sie sicherstellen, dass die notwendige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge integriert wird.

  2. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden: Diese müssen bei größeren Renovierungen, die mindestens 25 % der Gebäudehülle betreffen, die Vorgaben des GEIG umsetzen.

  3. Unternehmen und Immobilienbetreiberinnen und -betreiber: Besonders betroffen sind größere Unternehmen und Betreiber von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, die ab 2025 mindestens einen Ladepunkt bereitstellen müssen, z.B. Supermärkte.

  4. Ausgenommen sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude überwiegend selbst nutzen.

Bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden muss eine vorbereitende Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte geschaffen werden.

Ausnahmen: Das Gesetz gilt nicht für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude überwiegend selbst nutzen.

Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge haben.