FAQ zur Elektromobilität mit der NEW Energie
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Mobilität
Bei dem Entscheidungsprozess für ein Elektrofahrzeug gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen und Fragen zu beantworten. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei Hilfestellung geben. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Elektromobilität, wertvolle Tipps für den Umstieg auf Elektro und Wissenswertes für das Laden an öffentlichen Ladesäulen oder zu Hause. Themengebiete sind:
Stromherkunft
Ja. Der an den NEW‑Ladesäulen bereitgestellte Ladestrom wird als Strom aus erneuerbaren Energiequellen beschafft. Die erneuerbare Stromherkunft wird durch Herkunftsnachweise belegt. Für Ladevorgänge an Ladepunkten anderer Betreiber informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Anbieter.
NEW-Ladesäulennetz
Ja, wir haben eine Vielzahl von Roaming-Partnern, die Sie unserer Webseite entnehmen können. An allen Ladestationen dieser Partner haben Sie mit der NEW-App oder dem NEW-Ladekarten-Zugang.
Achtung: An einigen Ladesäulen unserer Roaming-Partner ist eine Freischaltung via App aus technischen Gründen nicht möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie öfters außerhalb unseres Netzgebiets laden, einen Ladetoken zu bestellen. Nicht bei allen Roaming-Partnern sind die Preise für Roaming hinterlegt. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Partner, welche Preise für das Laden anfallen.
Roaming in der Elektromobilität ermöglicht Nutzern, auf Ladepunkte fremder Anbieter (auch im Ausland) zuzugreifen. Dabei werden notwendige Informationen, z. B. für den Abrechnungsvorgang, ausgetauscht. Zu Beginn der Elektromobilität mussten E-Auto-Fahrer für verschiedene Ladesäulen verschiedene Zugangskarten nutzen. Durch Roaming sollen Nutzer zukünftig mit einer/m Karte/Token/App an möglichst allen Ladesäulen ihr Fahrzeug aufladen können.
Laden an öffentlichen Ladesäulen
In der App kann ich den jeweiligen Steckertypen pro Ladestation sehen und entsprechend filtern, welche Ladestation, die für mich Geeignete ist. In der App erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Ladestationen, z. B. Steckertypen, Öffnungszeiten, Status (frei/besetzt).
Die Ladeleistung kann von Säule zu Säule unterschiedlich sein. Informationen zur Ladeleistung finden Sie in der App.
Sie laden Ihr Elektroauto ganz unkompliziert. Ladekabel einstecken und QR-Code scannen. Der Ladevorgang wird gestartet. Sollten Sie eine Ladekarte besitzen: Ladekabel einstecken, die Ladekarte vor den Kartenleser an der Vorderseite der Ladesäule halten, und der Ladevorgang startet.
Nein, sowohl das Auto als auch die Steckdose verriegelt die jeweiligen Stecker automatisch.
Beim Registrierungsprozess können Sie auswählen, ob Sie einen Ladekarte für 9,90 € erhalten möchten. Sie bekommen die Ladekarte zugeschickt und müssen sie dann in den Account einpflegen. Die Bestellung der Ladekarte können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wenn Sie im ersten Schritt keine Ladekarte benötigen. Die Gebühr fällt erst an, wenn Sie die Karte in Ihrem Kundenprofil aktivieren – und wird bequem mit Ihrer ersten oder nächsten Abrechnung verrechnet.
Diese Einstellung können nur wir für Sie vornehmen. Schicken Sie uns hierfür gerne eine E-Mail.
Ja, das ist kein Problem. Sie können weitere Ladekarten für jeweils 9,90 € (z. B. für Familienangehörige oder Partner) ganz einfach über unser Kontaktformular bestellen (die Gebühr fällt erst an, wenn Sie die Karte in Ihrem Kundenprofil aktivieren – und wird bequem mit Ihrer ersten oder nächsten Abrechnung verrechnet).
Bitte geben Sie an, ob die Karte für Roaming (bei anderen Anbietern verwenden) freigeschaltet werden soll.
Störungen an öffentlichen Ladesäulen
Sollten die Ladetransaktion per App nicht gestartet werden können, kann eine Ursache dafür sein, dass die Ladesäule wieder „eingeschlafen" ist.
Sobald Sie das Ladekabel mit dem Fahrzeug verbunden haben, haben Sie leider nur eine begrenzte Zeit (30 Sekunden), um den Ladevorgang zu starten. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, können Sie versuchen, erst den Ladevorgang über die App zu starten und anschließend das Fahrzeug mit der Ladestation zu verbinden. Wir arbeiten bereits mit dem Hersteller der Ladesäule daran, diese Zeit zu verlängern.
Bei sämtlichen Störungen steht Ihnen unsere Störhotline Tel. 02166 558-8787 rund um die Uhr zur Verfügung.
Ja! Bei uns wird nur abgerechnet, was Sie wirklich verbrauchen. Sollten Probleme bei der Transaktion auftauchen oder Sie mehr angegeben haben als verbraucht, dann wird Ihnen der nicht genutzte Betrag innerhalb weniger Stunden zurücküberwiesen (sowohl bei Zahlung mit Kreditkarte als auch bei Paypal). Sollte das Geld nicht innerhalb von 24 Stunden wieder zurückgebucht werden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Ladepreise an öffentlichen Ladesäulen
Nach der Registrierung in der App bezahlt der NEW-E-Mobilitäts-Kunde 0,45 € pro kWh. Die Kunden, die sich nicht registrieren möchten, sowie Paypal-Zahler bezahlen einen höheren Preis.
Sie erhalten eine monatliche Abrechnung mit einer Übersicht Ihrer getätigten Ladevorgänge. Die Bezahlung erfolgt normalerweise per SEPA-Lastschriftmandat, das Sie bei der Registrierung erteilen. Außerdem besteht nun für registrierte User auch die Möglichkeit, mit Paypal zu bezahlen. Hier liegt der Preis bei 0,50 € pro kWh.
In der NEW-App registrieren
In der NEW-App oder auf der Homepage unter new.evc-net.com können Sie sich registrieren und ein persönliches Benutzerkonto anlegen.
Für die Registrierung benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat sowie ihre Kontaktdaten. Wir benötigen Ihre Daten, um Ihnen die Abrechnung zu ihren Ladevorgängen zukommen zu lassen. Eine Übersicht zu allen Ladevorgängen können Sie selbstverständlich auch in der App einsehen.
Autostromtarif
NEW e-mobility@home ist der richtige Tarif für Sie, wenn Sie Ihr Elektroauto zu Hause, also an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, zu unschlagbar günstigen Preisen laden möchten.
Dank einer gesetzlichen Regelung in Energiewirtschaftsgesetz (kurz EnWG) dürfen für verschiedene Nutzungen vergünstigte Netzentgelte erhoben werden. Hierzu gehören zum Beispiel unterbrechbare Einrichtungen. Diese reduzierten Netzentgelte ermöglichen es uns, Ihnen einen ausgesprochen günstigen Stromtarif anzubieten.
Netzentgelte machen heute einen entscheidenden Anteil am Strompreis aus. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben für die Nutzung der Infrastruktur bis zum Zähler, den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes sowie für Messung und Abrechnung.
Der Tarif NEW e-mobility@home für private Ladepunkte hat eine TÜV NORD-Zertifizierung nach A75-S026-1 und entspricht den Anforderungen der Richtlinie des Förderprogramms progres.nrw. Demnach muss der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen sowie die Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes verwendet und entwertet werden. Darum kümmert sich die NEW, und der TÜV NORD überprüft das. Da progres.nrw ein Förderprogramm des Landes NRW ist, sind nur gewerbetreibende Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, förderberechtigt.
Laden zu Hause
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen erlauben den Verteilnetzbetreibern die Steuerung des Stromnetzes zur Netzentlastung. Das heißt, dass der Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung die Möglichkeit hat, den Stromfluss zu diesen Zählern zu unterbrechen.
Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, in welchem die vergünstigten Netzentgelte für sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ geregelt sind, beschreibt, dass diese Steuerung für den Verbraucher zumutbar sein muss.
Der Netzbetreiber kann die Stromlieferung im Sinne der Netzlast zeitweise unterbrechen/aussetzen. Genauere Regelungen zur Dauer und zum zeitlichen Abstand der Unterbrechungen sind noch nicht genau definiert. Zum aktuellen Zeitpunkt können diese Anlagen jederzeit abgeschaltet werden, wenn beim Netzbetreiber Probleme mit der Netzstabilität auftreten sollten. Laut NEW Netz brauchen Kunden in den nächsten zwei Jahren aber nicht mit vielen Abschaltungen der Anlagen zu rechnen.
Bei dauerhafter Nutzung sollte die Ladung über eine Wallbox erfolgen. Der Ladevorgang ist wesentlich schneller und sicherer. Denn diese Geräte sind – anders als eine Haushaltssteckdose – auf eine dauerhaft hohe Leistung ausgelegt. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Wallboxen.
Umstieg auf Elektro
Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen eine deutliche Sprache: Der Bestand an Elektroautos stieg 2017 um 58,3 Prozent. Im selben Zeitraum legte der Bestand an Hybrid-Pkw um 43,1 Prozent zu. Der darin enthaltene Anteil der Plug-in-Hybride stieg um 111,8 Prozent. Hybrid-Pkw kombinieren Verbrennungs- und Elektromotoren, Plug-in-Hybride können mit ihren extern aufladbaren Akkus sogar kleinere Strecken rein elektrisch zurücklegen.
Das bedeutet: Die Elektrifizierung der Mobilität nimmt gerade an Fahrt auf. Immer mehr Verbrennungsmotoren werden elektrisch aufgerüstet. Dabei wird diese Technik aber im besten Fall eine Art Brücke zum vollelektrischen Pkw sein. Denn: Langfristig gehört die Zukunft dem Elektromotor.
Ob sich ein Umstieg auf Elektro jetzt schon lohnt, kommt auf die jeweiligen Bedürfnisse an. Autofahrer, die von Stadt- bis Urlaubsfahrten alle Möglichkeiten haben möchten, sollten sich die Plug‑in‑Hybrid‑Varianten der Hersteller anschauen. Sie sind sozusagen der Umstieg auf Elektro „light“. Sie haben genügend Reichweite, unterliegen keinen Fahrverboten und werden sogar staatlich gefördert.
Ein Elektroauto lohnt sich besonders dann, wenn es überwiegend mit selbst erzeugtem Strom – etwa aus einer eigenen Photovoltaikanlage – geladen wird. Der selbst produzierte Solarstrom ist deutlich günstiger als Haushaltsstrom oder öffentliche Ladepreise. Gleichzeitig erhöht man den Eigenverbrauch der PV-Anlage und macht sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen. In Kombination mit einer NEW‑Wallbox hat man die eigene, günstige „Tankstelle“ direkt an der Hauswand.
Dieselfahrverbote
Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass deutsche Städte als eine Art letztes Mittel zur Luftreinhaltung Fahrverbote verhängen können – auch ohne bundesweit einheitliche Plakettenregelung. Das Gericht begründete dies mit einem Vorrang des Europarechts. Kommunen dürfen nun also mit Fahrverboten planen, um die Dauer der Grenzwertüberschreitungen (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel) so kurz wie möglich zu halten.
Der Gesundheitsschutz steht bei den Verboten eindeutig an erster Stelle. Fahrverbote sind sozusagen das letzte Mittel, um die gesundheitliche Belastung durch Stickoxide zu reduzieren. Vor allem Menschen mit Asthma, Kleinkinder und ältere Stadtbewohner profitieren davon.
Nachteile sind der Eingriff in das Eigentum der Bürger. Fahrverbote können zu starken Wertverlusten bei Dieselautos führen. Außerdem galt bislang der Diesel als wichtiger Faktor, um das für die Klimaerwärmung verantwortlich geltende CO2 zu reduzieren. Wenn nun mehr Autofahrer auf Benziner umsteigen, die mehr CO2 ausstoßen, sehen manche die Klimaziele in Gefahr.
Diese Frage lässt sich seriös noch nicht beantworten. Nur eines ist klar: Die Fahrverbote kommen nicht über Nacht. Denn die bislang dafür zuständigen Bundesländer müssen eine solche Maßnahme erst in ihre Luftreinhaltepläne einfügen. Der Druck auf deutsche Städten ist gewaltig, den seit 2010 geltenden Grenzwert einzuhalten. Allein in NRW überschreiten elf Städte im Jahresmittel den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Akut von Fahrverboten bedroht sind in NRW zum Beispiel Köln und Düsseldorf, gefährdet sind Oberhausen, Gelsenkirchen, Dortmund, Hagen, Wuppertal, Leverkusen und Aachen, leicht gefährdet Essen und Solingen.
Diesel-Autos werden von Fahrverboten als Erste betroffen sein, da sie bei Weitem mehr Stickstoffdioxid ausstoßen als Benziner. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber die Verhältnismäßigkeit betont und für den für Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten angemahnt. Dieses Modell könnte für andere Städte eine Blaupause sein: Dann würden Fahrverbote zuerst für Diesel-Autos mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis 4 gelten.
Ballungsräume wie Stuttgart, München, Düsseldorf oder Köln haben nur geringe Chancen, ohne Fahrverbote den Grenzwert von Stickstoffdioxid einzuhalten. Es bleibt abzuwarten, ob Überlegungen wie Fahrverbote an Wochenenden für alle Verbrennerfahrzeuge oder die Einführung einer städtischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 oder 40 Stundenkilometer Alternativen dazu sein können. Städte, die nur eine geringe Überschreitung der Grenzwerte aufweisen, könnten gegebenenfalls durch schnell zu realisierende Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen und damit Fahrverbote vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit SCR-Katalysatoren und eine Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge, Taxi- oder Busflotten. Zur Umsetzung solcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ein Förderprogramm im Umfang von einer Milliarde Euro aufgelegt.
Das Auto ist für viele die zweitgrößte Investition im Leben – nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Durchschnittlich ist ein Auto in Deutschland 9,4 Jahre alt (Stichtag: 1. Januar 2018; Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt). Umso wichtiger ist es, darauf vertrauen zu können, auch in einigen Jahren das Fahrzeug noch uneingeschränkt nutzen zu dürfen. Und da liegt das momentane Problem: Zurzeit gibt es in dieser Frage keine rechtsverbindliche Zusicherung. Wer also jetzt ein Fahrzeug mit Zukunftsperspektive kaufen will, sollte den Umstieg auf Elektro erwägen.
