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Fördermöglichkeiten nutzen

Förderung von PV-Anlagen für die Wohnungswirtschaft

Lesezeit: 2 min
Zwei Geschäftspartner geben sich die Hand. Im Hintergrund ist ein Solarpark angedeutet.

Die verfügbaren Fördermittel im Überblick

Die Förderung von PV-Anlagen in Wohnhäusern erleichtert Ihnen den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien. Wir stellen wichtige Fördermittel aus dem Jahr 2026 vor.

Kann ich als Vermieterin oder Vermieter eine PV-Anlage nutzen?

Ja, Sie können Solaranlagen auf dem Dach Ihrer Immobilie installieren, um den Mieterinnen und Mietern den erzeugten Solarstrom zur Verfügung zu stellen. Eine PV-Anlage kann zudem zur Ausstattung und Energieversorgung der Immobilie beitragen.

Ein Techniker der NEW hält eine Solarzelle von dem Stromanbieter NEW Energie fest, welche zur Herstellung von Ökostrom verwendet wird.

Vorteile von PV- und Solaranlagen

Die weiteren Vorteile von Solaranlagen in Mietgebäuden liegen auf der Hand. Durch die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms kann sich der Strombezug aus dem Netz reduzieren. Überschüssiger Strom kann ins Stromnetz eingespeist werden. Je nach Voraussetzungen kann dafür eine Einspeisevergütung nach den geltenden gesetzlichen Regelungen gezahlt werden.

Durch Stromspeicherlösungen ist der erzeugte Strom auch bei geringer Sonneinstrahlung und in der Nacht nutzbar. Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und kann dadurch den Einsatz anderer Energieträger zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung reduzieren.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik 2026?

Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen können je nach Voraussetzungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage kommen.

Umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das betrifft unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie wesentliche Komponenten und Batteriespeicher.

Der Nullsteuersatz gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere für Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie bestimmten weiteren Gebäuden installiert werden. Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp wird das Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich gesetzlich vermutet.

Ob der Nullsteuersatz im konkreten Fall angewendet werden kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Befreiung von der Ertragssteuer

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, gilt grundsätzlich eine Grenze von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zusätzlich gilt eine Grenze von insgesamt 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem bzw. Mitunternehmerschaf

Die Steuerbefreiung ist an weitere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Ob sie im konkreten Fall greift, sollte anhand der jeweiligen Immobilie und Anlagengröße geprüft werden.

KFW-Fördermittel für energieeffizientes Sanieren

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bietet die KfW verschiedene Förderprogramme an. Je nach Vorhaben können beispielsweise Kredite für die Sanierung zu einem Effizienzhaus infrage kommen.

Welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt und ob dabei auch Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien berücksichtigt werden können, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Die KfW hat ihre Förderbedingungen zuletzt zum 21. Juli 2026 angepasst.

Eine Service Mitarbeiterin der NEW hat eine Beratung mit einem Hausverwalter zu NEW Produkten.

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Lassen Sie sich jetzt vom NEW Energie-Expertenteam umfassend beraten und lernen Sie die Möglichkeiten der Förderung von PV-Anlagen kennen. Entdecken Sie jetzt die Möglichkeiten für Photovoltaik und erneuerbare Energien auf Ihren Objekten. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei Anträgen, Beratung und weitere Informationen.

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