
Heizstrom: Vorteile, Tarife und was beim Wechsel zählt
Heizstrom: Vorteile, Tarife und was beim Wechsel zählt
Wer mit einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung heizt, profitiert meist von günstigeren Strompreisen gegenüber herkömmlichem Haushaltsstrom. Das volle Sparpotenzial entfaltet sich jedoch erst, wenn Heizsystem, Zählerinfrastruktur und Tarif optimal aufeinander abgestimmt sind.
Besonders richtungsweisend sind dabei die rechtlichen Vorgaben ab dem Jahr 2024, denn das Inbetriebnahmedatum bestimmt maßgeblich, welche Netzregeln greifen und wie Sie sich die besten Tarifvorteile sichern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mit dem passenden Heizstromtarif und der richtigen Zählerwahl Ihre Energiekosten spürbar senken können.
Was ist Heizstrom und wie unterscheidet er sich vom Haushaltsstrom
Als Heizstrom oder Wärmestrom bezeichnet man Strom, der ausschließlich für elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung bestimmt ist. Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine dürfen Sie damit nicht betreiben, sie laufen weiter über den Haushaltsstrom. Damit sich beide Verbräuche auseinanderhalten lassen, läuft Heizstrom meist über einen separaten Zähler.
Heizstrom oder Haushaltsstrom: der Preisunterschied im Detail
Häufig liegt Heizstrom beim Arbeitspreis unter dem Haushaltsstrom, weil zwei Preisbestandteile niedriger ausfallen. Laut Verbraucherzentrale liegt das Netzentgelt je nach Netzgebiet um ca. 7 Cent pro Kilowattstunde darunter. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe, die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromleitungen erhalten. Mit eigenem Zähler fallen dafür oft nur 0,11 Cent statt rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde (netto) an, also ca. 1,5 Cent weniger.
Diesem Preisabstand stehen Zusatzkosten für den zweiten Zähler gegenüber. Für ihn zahlen Sie einen eigenen Grundpreis, der einen Teil der Minderung wieder ausgleicht.
Wärmepumpe vor oder ab 2024: die Regeln nach § 14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 fallen neu angeschlossene Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW grundsätzlich unter die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Im Gegenzug ist er verpflichtet, den Anschluss neuer Wärmepumpen ohne Ausnahmen zu genehmigen. Anlagen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4,2 kW verbleiben hingegen ungesteuert. Für Bestandsanlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt die bisherige Regelung mit Sperrzeiten noch bis Ende 2028 weiter. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Steuerungssystem ist zwar jederzeit möglich, lässt sich danach aber nicht mehr rückgängig machen.
Module 1, 2 und 3 im Vergleich
Für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wählen Sie eines von drei Modulen, die das Netzentgelt auf unterschiedliche Weise senken.
Einmal im Jahr können Sie das Modul wechseln, allerdings nicht rückwirkend. Eine Fehlentscheidung wirkt sich also bis zum nächsten Wechsel auf die Rechnung aus.
Wärmepumpe oder Nachtspeicher: Zähler und Messkonzept entscheiden
Welche Tariflogik und welche Zählerbedingungen gelten, bestimmt in erster Linie der Anlagentyp. Heizstrom für Wärmepumpen folgt anderen Regeln als Nachtspeicherstrom, auch wenn beide über einen ähnlichen Zähler laufen können. Für Speicherheizungen führt die NEW Energie eigene Tarife für Nachtspeicherheizungen.
Zählerarten und Besonderheiten bei Nachtspeichern
Wie Ihr Heizstrom erfasst wird, entscheidet maßgeblich über Transparenz und Sparpotenzial. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: die getrennte oder die gemeinsame Messung. Bei der getrennten Variante (Messkonzept SP2) läuft der Heizstrom über einen eigenen Zähler, sodass Haushalts- und Wärmestrom sauber voneinander isoliert bleiben. Eine gemeinsame Abrechnung über nur ein Gerät kommt hingegen ausschließlich bei Nachtspeicherheizungen zum Einsatz. Hier erfasst ein Doppeltarifzähler den Verbrauch zeitabhängig in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) über zwei getrennte Zählwerke (Messkonzept SP1).
Ein kurzer Blick in den Zählerschrank verrät schnell, ob Ihre Anlage als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung eingestuft ist: Achten Sie dort auf den Rundsteuerempfänger. Über diese Steuereinheit kann der Netzbetreiber die Anlage in Spitzenzeiten gezielt regeln. Das System bildet zugleich die technische Voraussetzung, um einen passenden Heizstromtarif der NEW Energie zu nutzen.
Besonders bei Nachtspeicherstrom lohnt sich die genaue Prüfung des Hochtarifs. Fällt dieser spürbar höher aus als der reguläre Haushaltsstromtarif, schlägt das bei einer gemeinsamen Messung rasch zu Buche, da auch der alltägliche Haushaltsverbrauch tagsüber über das teurere HT-Zählwerk erfasst wird.
Heizstromtarif wählen: Kosten und Kriterien im Überblick
Stehen Anlagentyp und Messkonzept fest, folgt die Wahl des Heizstromtarifs. Ein Heizstromvergleich klärt dabei zwei Dinge: welcher Tarif für Ihre Anlage infrage kommt und ob ein Wechsel gegenüber dem Standardtarif Geld spart.
Kostenvorteil und Checkliste: So gelingt der Tarifvergleich mühlelos
Ein gezielter Tarifvergleich führt in wenigen Minuten zum optimalen Heizstromangebot. Damit der Tarifrechner exakt kalkulieren kann und Sie keine versteckten Preisunterschiede übersehen, begleiten Sie diese vier Schritte durch den Vergleichsprozess:
Zählerart bestimmen: Geben Sie an, welche Zählerinfrastruktur verbaut ist, ob ein eigener Heizstromzähler vorliegt oder ein Doppeltarifzähler für Hoch- und Niedertarif (HT/NT) genutzt wird.
Jahresverbrauch aufschlüsseln: Entnehmen Sie den Jahresverbrauch der letzten Abrechnung. Bei einer HT/NT-Messung trennen Sie beide Werte sorgfältig, da diese unterschiedlich gewichtet werden.
Vollständige Adresse angeben: Tragen Sie anstelle einer reinen Postleitzahl die genaue Anschrift ein. Netzentgelte variieren stark je nach regionalem Netzgebiet, weshalb detaillierte Angaben fehlerfreie Ergebnisse garantieren.
Netzentgeltreduzierung berücksichtigen: Klären Sie vor dem Vertragsabschluss, wie die Weitergabe des Rabatts nach § 14a EnWG geregelt ist, damit der finanzielle Vorteil direkt bei Ihnen ankommt.
Mit diesen aufbereiteten Daten ermitteln Sie schnell das beste Angebot und vergleichen die Heizstromtarife der NEW Energie transparent sowie verlässlich.
Verbrauch messen und steuern
Ein intelligentes Messsystem ist ab einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh Pflicht. Seit 2025 können Sie es auf Wunsch auch unterhalb dieser Grenze einbauen lassen. Auf dieser Grundlage lässt sich besser einschätzen, ob Modul 1 oder Modul 2 für Ihren Verbrauch sinnvoller ist.
Für SG-Ready-fähige Wärmepumpen, also Geräte mit einer standardisierten Schnittstelle zur externen Steuerung, bietet die NEW Energie den NEW eManager an. Er macht den Stromverbrauch der Wärmepumpe im Alltag nachvollziehbar und unterstützt Sie bei der Verbrauchskontrolle.
Häufige Fragen zu Heizstrom
In der Regel nicht, und besonders deutlich gilt das für Wärmepumpen im gut gedämmten Neubau, die über das Jahr oft wenig Strom ziehen. Im Neubau fehlen vor dem Einzug noch eigene Verbrauchswerte, auf die sich diese Entscheidung stützen könnte. Ob Ihr Haus zu diesem Fall gehört, zeigt deshalb meist erst der tatsächliche Verbrauch nach dem ersten Heizjahr.
Kalt wird es in der Regel nicht, weil die Wärmepumpe auch gedimmt ihre gesetzliche Mindestleistung behält.
Wie stark sich eine Dimmung im Haus bemerkbar macht, hängt vor allem von der Anlagentechnik ab. Eine modulierende Wärmepumpe regelt ihre Leistung stufenlos herunter und heizt gedrosselt weiter. Ein Pufferspeicher hält zusätzlich warmes Heizwasser vor und überbrückt so Phasen mit weniger Leistung. Kritisch kann es bei Geräten werden, die weder modulieren noch über einen Pufferspeicher verfügen. Wie Ihre Anlage auf eine Dimmung reagiert, kann Ihr Heizungsfachbetrieb einschätzen.
Ja, mit einem eigenen Zählpunkt für die Wärmepumpe entfallen zwei Umlagen. Nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) fallen für den Wärmepumpenstrom keine Offshore-Netzumlage und keine KWK-Umlage an. Bei einem Verbrauch von 6.000 kWh macht das ca. 78 Euro im Jahr aus (Stand 2025). Die Summe steigt mit dem Verbrauch, weil beide Umlagen pro Kilowattstunde berechnet werden.
Die Erstattung beantragt Ihr Stromlieferant einmal jährlich beim Netzbetreiber. Dafür müssen Sie ihm Ihren Wunsch zur Umlagebefreiung und die nötigen Angaben rechtzeitig mitteilen.
Nein, bei gemeinsamer Messung ist ein getrennter Wechsel nicht möglich. Hochtarif- und Niedertarif-Zählwerk gehören zu einem Zähler und lassen sich nicht einzeln einem anderen Lieferanten zuordnen. Haushaltsstrom und Nachtstrom wechseln deshalb nur gemeinsam.
Ob sich Heizstrom für Sie auszahlt, hängt vom perfekten Zusammenspiel aus Anlagentyp, Zählerinfrastruktur und der passenden Modulwahl ab. Das Inbetriebnahmejahr gibt dabei den rechtlichen Rahmen für Ihre Wärmepumpe vor. Darauf aufbauend zeigt sich schnell, ob ein separater Zähler bares Geld spart oder ein moderner Standardtarif die cleverere Wahl darstellt.
Die NEW Energie steht Ihnen von der Bestandsaufnahme Ihres Messkonzepts bis zur Wahl des optimalen Tarifs Schritt für Schritt zur Seite, damit Sie das volle Sparpotenzial Ihrer Heizung mühelos ausschöpfen.












