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Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas

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Gas- und Stromverträge haben in der Regel eine feste Laufzeit. Aber was passiert, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern? Genau hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: eine wichtige gesetzliche Ausnahme, die es Ihnen erlaubt, Ihren Energievertrag vorzeitig und ohne hohe Kosten zu beenden.

Das Sonderkündigungsrecht: Ein Überblick

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, einen Gas- oder Stromvertrag außerhalb der regulären Vertragslaufzeit zu beenden. Juristisch spricht man in diesem Fall von einer außerordentlichen Kündigung. Es greift immer dann, wenn sich wesentliche Vertragsbedingungen ändern. Das gilt auch, wenn der Vertrag nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen erfüllt werden kann.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt sicher, dass Sie auf bestimmte Veränderungen flexibel reagieren können.

Wann Sie Ihr Recht geltend machen können:

  • Preiserhöhungen

  • Änderungen der Vertragsbedingungen

  • Umzug unter besonderen Umständen

Dank des Sonderkündigungsrechts bleiben Sie nicht an einen Vertrag gebunden, der sich grundlegend zu Ihrem Nachteil verändert hat.

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Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung ist der häufigste Grund für eine Sonderkündigung bei Strom- und Gasverträgen. Steigen die Kosten, reagieren viele Kundinnen und Kunden zu Recht sensibel.

Wichtig zu wissen: Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen transparent, verständlich und rechtzeitig anzukündigen. Sie müssen Ihnen die neuen Tarife mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Dabei müssen sie verständlich darlegen, warum sich der Preis ändert und welche Bestandteile betroffen sind. Genau an diesem Punkt setzt Ihr Sonderkündigungsrecht an.

Fristen und Zeitpunkte

Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, sollten Sie schnell und strukturiert handeln. Entscheidend sind folgende Punkte:

  • 2-Wochen-Frist: Nach Erhalt des Schreibens haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  • Wirksamkeit der Kündigung: Ihre Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise wirksam. Das heißt, dass Sie die Erhöhung dann nicht mehr zahlen.

  • Aktuelle Rechtslage 2026: Gas- und Stromanbieter müssen Preiserhöhungen heute noch klarer kennzeichnen als früher. Das Schreiben muss deutlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen und darf keine versteckten Formulierungen enthalten. Fehlt dieser Verweis, kann die Frist unter Umständen als unwirksam erklärt werden.

Sonderfall: Umlagen und Steuern

Nicht jede Preiserhöhung ist auf den Anbieter selbst zurückzuführen. Oftmals sind es staatlich festgelegte Bestandteile wie Umlagen, Abgaben oder Steuern, die sich ändern. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher macht das jedoch keinen Unterschied. Auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Ausnahme gibt es: Sollte sich lediglich der Mehrwertsteuersatz ändern, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu.

Woran erkennen Sie, ob die Erhöhung „eins zu eins” weitergegeben wird? 

  • Im Schreiben sollten die einzelnen Preisbestandteile transparent aufgeschlüsselt sein. 

  • Es muss klar ersichtlich sein, welcher Anteil auf staatliche Vorgaben entfällt. 

  • Wird zusätzlich der sogenannte Energiepreis (Beschaffung/Vertrieb) erhöht, liegt eine unternehmerische Entscheidung vor.

Wichtig zu wissen: Ein Vertrag endet durch einen Umzug nicht automatisch.

Sonderkündigung bei Umzug und Anbieterwechsel

Ein Paar zieht um. Der Mann schiebt die Frau in einem Karton durch ein Wohnzimmer.

Wer auszieht, muss den Auszug aktiv melden und je nach Situation kündigen oder den Vertrag mitnehmen. Am neuen Wohnort wird dann entweder ein neuer Vertrag abgeschlossen oder der bestehende Vertrag wird weitergeführt.

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen immer dann zu, wenn:

  • Ihr aktueller Gas- oder Stromanbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu den gleichen Konditionen beliefern kann.

  • Sie mit einer Preiserhöhung konfrontiert werden.

  • Sie in einen Haushalt ziehen, der bereits einen Vertrag mit einem Anbieter hat.

Eine Familie sitzt auf dem Boden vor Umzugskartons. Sie unterhalten sich darüber, auch am neuen Wohnort Energie durch die NEW Energie zu beziehen.

Beim Umzug gilt eine gesetzlich verankerte Frist von sechs Wochen. Diese sorgt sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Energieversorger für Klarheit.

  • Wirksamkeit: Ihre Kündigung wird wirksam, sofern Ihr Anbieter nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert. Er muss Ihnen in dieser Zeit bestätigen, dass er Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Konditionen weiter beliefern kann.

  • Fortführung des Vertrags: Ihr Anbieter kann auf Vertragserfüllung bestehen. Voraussetzung ist, dass er Sie am neuen Wohnort zu exakt gleichen Preisen und Bedingungen beliefern kann.

  • Preisanpassung vor Ort: Ist eine Belieferung am neuen Wohnort nicht möglich oder werden andere Preise verlangt, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Frau sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß im Garten und freut sich über die einfache Meldung des Umzugs bei der NEW Energie.

Eine Checkliste hilft Ihnen, kurz vor dem Umzug Stress zu vermeiden. Damit die Kündigung reibungslos vonstattengeht, benötigt Ihr Versorger bestimmte Daten.

Wichtige Schritte im Überblick:

  • Relevante Daten bereithalten: Damit die Zuordnung sofort klappt, sollten Sie die Zählernummer, den Zählerstand, die neue Adresse und die Marktlokations-ID (MaLo-ID) bereithalten.

  • Sonderkündigung selbst einreichen: Verlassen Sie sich bei einer Sonderkündigung nicht darauf, dass Ihr neuer Anbieter die Kündigung übernimmt. Aufgrund der kurzen Fristen sollten Sie immer auch selbst kündigen.

  • Bestätigung: Lassen Sie sich den Kündigungstermin anschließend schriftlich bestätigen.

Frau liegt kopfüber von ihrem Sofa und schaut lachend auf ihr Smartphone.

Damit Ihre Kündigung wirksam wird, muss sie korrekt übermittelt werden. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen reicht heute die sogenannte Textform aus. Das bedeutet konkret:

  • Textform genügt: Kündigungen können per E-Mail, Brief oder über das Online-Portal des Anbieters erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift ist in der Regel nicht mehr erforderlich.

  • Nachweis sichern: Fordern Sie unbedingt eine Eingangs- oder Lesebestätigung an oder nutzen Sie das Einschreiben, wenn Sie einen Brief verschicken.

Seit Juni 2025 ist der technische Wechselprozess zwischen den Anbietern standardmäßig auf 24 Stunden verkürzt worden. Das erleichtert Ihnen den Anbieterwechsel erheblich.

Die Frau sitzt neben einer Photovoltaikanlage der NEW Energie auf dem Dach.

Unser Tipp

Gerade bei einem Umzug lohnt es sich, Tarife zu vergleichen und neu zu bewerten. Wer zusätzlich über eine eigene Photovoltaikanlage nachdenkt, kann die Stromkosten langfristig weiter senken.

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Warum bei der NEW Energie bleiben?

Bei schwankenden Preisen und zahlreichen Angeboten zählt neben dem Tarif vor allem eines: ein Energiepartner, auf den Verlass ist. Bei der NEW sind Ihnen Regionalität, Stabilität und persönlicher Service garantiert.

Ihre Vorteile bei der NEW im Überblick:

  • Regionale Nähe, die man spüren kann: Mit Service-Centern vor Ort ist die NEW direkt und persönlich in der Region Niederrhein für Sie da.

  • 24/7-Kundenservice: Energie kennt keine Öffnungszeiten. Deshalb ist unser Kundenservice rund um die Uhr erreichbar.

  • Attraktive Zusatzleistungen: Mit der NEW Card profitieren Sie von exklusiven Vorteilen und Rabatten bei zahlreichen Partnern in ganz Deutschland.

  • Stabilität: Als kommunales Unternehmen steht die NEW Energie für Sicherheit und Verlässlichkeit. 

  • Attraktive Wechselprämien: Wer sich für die NEW entscheidet, profitiert von attraktiven Angeboten wie einem Neukunden- oder Sofortbonus. Auch treue Kundinnen und Kunden dürfen sich regelmäßig über Aktionen und Vorteile freuen.

Häufige Fragen

*Bei Abschluss eines Strom- und Gasvertrags. Der Neukundenbonus kann je nach Verbrauchsort und -höhe variieren. Gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.