
Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas
Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas
Die NEW Energie - immer eine ausgezeichnete Wahl

Gas- und Stromverträge haben in der Regel eine feste Laufzeit. Aber was passiert, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern? Genau hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: eine wichtige gesetzliche Ausnahme, die es Ihnen erlaubt, Ihren Energievertrag vorzeitig und ohne hohe Kosten zu beenden.
Das Sonderkündigungsrecht: Ein Überblick
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, einen Gas- oder Stromvertrag außerhalb der regulären Vertragslaufzeit zu beenden. Juristisch spricht man in diesem Fall von einer außerordentlichen Kündigung. Es greift immer dann, wenn sich wesentliche Vertragsbedingungen ändern. Das gilt auch, wenn der Vertrag nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen erfüllt werden kann.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt sicher, dass Sie auf bestimmte Veränderungen flexibel reagieren können.
Wann Sie Ihr Recht geltend machen können:
Preiserhöhungen
Änderungen der Vertragsbedingungen
Umzug unter besonderen Umständen
Dank des Sonderkündigungsrechts bleiben Sie nicht an einen Vertrag gebunden, der sich grundlegend zu Ihrem Nachteil verändert hat.
Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Eine Preiserhöhung ist der häufigste Grund für eine Sonderkündigung bei Strom- und Gasverträgen. Steigen die Kosten, reagieren viele Kundinnen und Kunden zu Recht sensibel.
Wichtig zu wissen: Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen transparent, verständlich und rechtzeitig anzukündigen. Sie müssen Ihnen die neuen Tarife mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Dabei müssen sie verständlich darlegen, warum sich der Preis ändert und welche Bestandteile betroffen sind. Genau an diesem Punkt setzt Ihr Sonderkündigungsrecht an.
Fristen und Zeitpunkte
Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, sollten Sie schnell und strukturiert handeln. Entscheidend sind folgende Punkte:
2-Wochen-Frist: Nach Erhalt des Schreibens haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Wirksamkeit der Kündigung: Ihre Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise wirksam. Das heißt, dass Sie die Erhöhung dann nicht mehr zahlen.
Aktuelle Rechtslage 2026: Gas- und Stromanbieter müssen Preiserhöhungen heute noch klarer kennzeichnen als früher. Das Schreiben muss deutlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen und darf keine versteckten Formulierungen enthalten. Fehlt dieser Verweis, kann die Frist unter Umständen als unwirksam erklärt werden.
Sonderfall: Umlagen und Steuern
Nicht jede Preiserhöhung ist auf den Anbieter selbst zurückzuführen. Oftmals sind es staatlich festgelegte Bestandteile wie Umlagen, Abgaben oder Steuern, die sich ändern. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher macht das jedoch keinen Unterschied. Auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Woran erkennen Sie, ob die Erhöhung „eins zu eins” weitergegeben wird?
Im Schreiben sollten die einzelnen Preisbestandteile transparent aufgeschlüsselt sein.
Es muss klar ersichtlich sein, welcher Anteil auf staatliche Vorgaben entfällt.
Wird zusätzlich der sogenannte Energiepreis (Beschaffung/Vertrieb) erhöht, liegt eine unternehmerische Entscheidung vor.
Sonderkündigung bei Umzug und Anbieterwechsel
Warum bei der NEW Energie bleiben?
Bei schwankenden Preisen und zahlreichen Angeboten zählt neben dem Tarif vor allem eines: ein Energiepartner, auf den Verlass ist. Bei der NEW sind Ihnen Regionalität, Stabilität und persönlicher Service garantiert.
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Häufige Fragen
In der Grundversorgung genießen Sie die größte Flexibilität. Bei Sonderverträgen variieren die Kündigungsfristen je nach Anbieter stark. In der Grundversorgung hingegen ist die Kündigung gesetzlich eindeutig geregelt: Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das bedeutet: Auch ohne Sonderkündigungsgrund ist ein Wechsel vergleichsweise flexibel möglich.
Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, verlängert sich der Vertrag in der Regel entsprechend der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsregelung. Das heißt, Sie bleiben zunächst weiterhin beliefert und zahlen die vertraglich festgelegten Preise. Aber keine Sorge: Prüfen Sie in diesem Fall, wann Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin ist.
Wichtig zu wissen: Bei einer Preiserhöhung beginnt in der Regel ein neues Sonderkündigungsrecht. Hier gelten eigene Fristen, die im Ankündigungsschreiben genannt werden. Dagegen bleibt in der Grundversorgung eine Kündigung mit zwei Wochen Frist weiterhin möglich.
Ja! Seit der gesetzlichen Neuregelung ist die sogenannte Textform ausreichend. Das bedeutet, Sie können Ihre Kündigung bequem per E-Mail, über ein Online-Portal oder schriftlich per Brief einreichen.
Wichtig: Achten Sie darauf, eine Bestätigung anzufordern. Noch sicherer ist in der Regel die Kündigung über das offizielle Online-Portal des Anbieters. Dort erhalten Sie oft direkt eine Sendebestätigung zum Download.
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*Bei Abschluss eines Strom- und Gasvertrags. Der Neukundenbonus kann je nach Verbrauchsort und -höhe variieren. Gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.










