
Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas
Jetzt wechseln!
Die NEW Energie - immer eine ausgezeichnete Wahl

Gas- und Stromverträge haben in der Regel eine feste Laufzeit. Aber was passiert, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern? Genau hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: eine wichtige gesetzliche Ausnahme, die es Ihnen erlaubt, Ihren Energievertrag vorzeitig und ohne hohe Kosten zu beenden.
Das Sonderkündigungsrecht: Ein Überblick
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, einen Gas- oder Stromvertrag außerhalb der regulären Vertragslaufzeit zu beenden. Juristisch spricht man in diesem Fall von einer außerordentlichen Kündigung. Es greift immer dann, wenn sich wesentliche Vertragsbedingungen ändern. Das gilt auch, wenn der Vertrag nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen erfüllt werden kann.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt sicher, dass Sie auf bestimmte Veränderungen flexibel reagieren können.
Wann Sie Ihr Recht geltend machen können:
Preiserhöhungen
Änderungen der Vertragsbedingungen
Umzug unter besonderen Umständen
Dank des Sonderkündigungsrechts bleiben Sie nicht an einen Vertrag gebunden, der sich grundlegend zu Ihrem Nachteil verändert hat.
Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Eine Preiserhöhung ist der häufigste Grund für eine Sonderkündigung bei Strom- und Gasverträgen. Steigen die Kosten, reagieren viele Kundinnen und Kunden zu Recht sensibel.
Wichtig zu wissen: Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen transparent, verständlich und rechtzeitig anzukündigen. Sie müssen Ihnen die neuen Tarife mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Dabei müssen sie verständlich darlegen, warum sich der Preis ändert und welche Bestandteile betroffen sind. Genau an diesem Punkt setzt Ihr Sonderkündigungsrecht an.
Fristen und Zeitpunkte
Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, sollten Sie schnell und strukturiert handeln. Entscheidend sind folgende Punkte:
2-Wochen-Frist: Nach Erhalt des Schreibens haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Wirksamkeit der Kündigung: Ihre Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise wirksam. Das heißt, dass Sie die Erhöhung dann nicht mehr zahlen.
Aktuelle Rechtslage 2026: Gas- und Stromanbieter müssen Preiserhöhungen heute noch klarer kennzeichnen als früher. Das Schreiben muss deutlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen und darf keine versteckten Formulierungen enthalten. Fehlt dieser Verweis, kann die Frist unter Umständen als unwirksam erklärt werden.
Sonderfall: Umlagen und Steuern
Nicht jede Preiserhöhung ist auf den Anbieter selbst zurückzuführen. Oftmals sind es staatlich festgelegte Bestandteile wie Umlagen, Abgaben oder Steuern, die sich ändern. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher macht das jedoch keinen Unterschied. Auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Ausnahme gibt es: Sollte sich lediglich der Mehrwertsteuersatz ändern, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu.Woran erkennen Sie, ob die Erhöhung „eins zu eins” weitergegeben wird?
Im Schreiben sollten die einzelnen Preisbestandteile transparent aufgeschlüsselt sein.
Es muss klar ersichtlich sein, welcher Anteil auf staatliche Vorgaben entfällt.
Wird zusätzlich der sogenannte Energiepreis (Beschaffung/Vertrieb) erhöht, liegt eine unternehmerische Entscheidung vor.
Sonderkündigung bei Umzug und Anbieterwechsel
Warum bei der NEW Energie bleiben?
Bei schwankenden Preisen und zahlreichen Angeboten zählt neben dem Tarif vor allem eines: ein Energiepartner, auf den Verlass ist. Bei der NEW sind Ihnen Regionalität, Stabilität und persönlicher Service garantiert.
Ihre Vorteile bei der NEW im Überblick:
Regionale Nähe, die man spüren kann: Mit Service-Centern vor Ort ist die NEW direkt und persönlich in der Region Niederrhein für Sie da.
24/7-Kundenservice: Energie kennt keine Öffnungszeiten. Deshalb ist unser Kundenservice rund um die Uhr erreichbar.
Attraktive Zusatzleistungen: Mit der NEW Card profitieren Sie von exklusiven Vorteilen und Rabatten bei zahlreichen Partnern in ganz Deutschland.
Stabilität: Als kommunales Unternehmen steht die NEW Energie für Sicherheit und Verlässlichkeit.
Attraktive Wechselprämien: Wer sich für die NEW entscheidet, profitiert von attraktiven Angeboten wie einem Neukunden- oder Sofortbonus. Auch treue Kundinnen und Kunden dürfen sich regelmäßig über Aktionen und Vorteile freuen.
Häufige Fragen
*Bei Abschluss eines Strom- und Gasvertrags. Der Neukundenbonus kann je nach Verbrauchsort und -höhe variieren. Gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.





