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Was tun bei Insolvenz meines Energieversorgers?

Was tun bei Insolvenz meines Energieversorgers?

Geht ein Energieversorger insolvent, sorgt das bei vielen Kundinnen und Kunden zunächst für Verunsicherung. Die gute Nachricht: Ihre Strom- und Gasversorgung ist gesetzlich abgesichert. Niemand sitzt plötzlich im Dunkeln oder in der Kälte.

Wichtig ist jetzt vor allem, ruhig zu bleiben und zu wissen, welche Schritte sinnvoll sind. Auf dieser Seite erklären wir leicht verständlich, was eine Insolvenz bedeutet, wie die Versorgung weiterläuft und was Sie konkret tun sollten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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Warum gehen Energieversorger insolvent?

Der Energiemarkt ist stark umkämpft. Einige Anbieter versuchen, neue Kundinnen und Kunden mit sehr niedrigen Preisen oder hohen Bonuszahlungen zu gewinnen. Dieses Modell ist jedoch riskant.

Steigen die Energiepreise an den Beschaffungsmärkten deutlich, können solche Anbieter die Mehrkosten oft nicht auffangen. Die Folge:

  • Tarife müssen stark angehoben werden

  • viele Kunden wechseln zu anderen Anbietern

  • offene Forderungen oder Rückzahlungen können nicht mehr bedient werden

Kommt es dann zu finanziellen Engpässen, droht im schlimmsten Fall die Insolvenz des Energieversorgers.

Eine Frau schaut durch eine Lupe und prüft die Angebote von der NEW Energie.

Wie erfahre ich von der Insolvenz meines Strom- und Gasanbieters?

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Belieferung eingestellt, werden betroffene Kundinnen und Kunden in der Regel informiert. Hinweise auf eine Insolvenz erhalten Sie unter anderem durch:

  • eine Mitteilung des Energieversorgers (z. B. per Brief oder E‑Mail)

  • Hinweise auf der Website des Anbieters

  • Berichte in den Medien

  • ein Schreiben Ihres örtlichen Grundversorgers im Rahmen der Ersatzversorgung

Spätestens wenn der Grundversorger Kontakt aufnimmt, wissen Sie sicher: Ihre Belieferung ist übernommen worden.

Die NEW Energie ist in diesem Fall der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

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Was bedeutet Ersatzversorgung?

Es gibt eine gute Nachricht, auch wenn Ihr Energieversorger insolvent geht: Sie werden weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Ihre örtlichen Grundversorger wie die Stadtwerke oder große Energieversorgungsgesellschaften übernehmen in diesem Fall die Versorgung. Diese Energielieferanten sind gesetzlich dazu verpflichtet, für maximal drei Monate eine sogenannte Ersatzversorgung zu leisten. Dies geschieht allerdings ohne eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit Ihnen als Abnehmer. Sollten Sie nach diesem Zeitraum den Strom- oder Gasanbieter nicht gewechselt haben, dann beginnt ein regulärer Vertrag mit Ihrem Grundversorger. Der angewendete Grundversorgungstarif ist meist sehr teuer. Wir empfehlen Ihnen daher, zeitnah einen Anbietervergleich vorzunehmen, um schnell einen neuen passenden Tarif für Strom oder Gas zu finden.

Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

  1. Strom- und Gasversorgung: Während Insolvenzverfahren laufen, müssen regulatorische Behörden sicherstellen, dass die Versorgung aufrechterhalten wird, möglicherweise durch Übernahme oder temporäre staatliche Eingriffe.

  2. Vertragsrechtliche Konsequenzen: Kundinnen und Kunden könnten gezwungen sein, neue Verträge mit anderen Anbietern abzuschließen, was zu Unsicherheit und administrativem Aufwand führen kann.

  3. Preise und Tarife: Insolvenzen können Preiserhöhungen zur Folge haben, da die Kosten für die Umstrukturierung oder Übernahme auf die Verbraucher übertragen werden könnten.

Das sollten Sie jetzt tun:

Wenn Ihr Energieversorger insolvent ist oder die Belieferung eingestellt hat, empfehlen sich diese Schritte:

  • Zählerstände ablesen und dokumentieren, um spätere Abrechnungen nachvollziehen zu können.

  • Abschläge und Zahlungen prüfen und bestehende Lastschriftmandate gegebenenfalls widerrufen.

  • Eventuelle Schlussabrechnungen sorgfältig kontrollieren.

  • Sich zeitnah einen neuen Energieanbieter suchen, um die teure Ersatz‑ oder Grundversorgung zu vermeiden.

    • Je schneller Sie handeln, desto einfacher lassen sich unnötige Mehrkosten vermeiden.

Häufige Fragen

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