
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Ein neuer Kurs für den Gebäudesektor
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Ein neuer Kurs für den Gebäudesektor
Nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss schlägt die Bundesregierung mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einen spürbar veränderten Kurs ein. Die Politik wendet sich von den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab. Stattdessen setzt sie auf mehr Technologieoffenheit, Wahlfreiheit und Flexibilität für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Die NEW Energie ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für eine moderne Wärmeversorgung. Wir unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, eine zu ihrem Gebäude und ihren individuellen Anforderungen passende Wärmeversorgung auszuwählen.
Die 65-Prozent-Regel soll entfallen: Mehr Wahlfreiheit bei der Heizungswahl
Eine der wichtigsten Änderungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes betrifft die bisher viel diskutierte 65-Prozent-Regel des Heizungsgesetzes (GEG). Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Damit verabschiedet sich die Reform von einer festen technischen Vorgabe und schafft wieder mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Künftig soll nicht mehr eine einzelne Lösung vorgegeben werden. Die individuelle Situation des Gebäudes soll stärker im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig bleibt eine gute Beratung entscheidend. Die richtige Entscheidung hängt nicht nur von gesetzlichen Vorgaben, sondern auch von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab.
Was wird aus alten Gasheizungen und Ölheizungen?
Auch beim Umgang mit fossilen Heizungen soll es Veränderungen geben. Das bislang vorgesehene pauschale Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2045 soll entfallen. Funktionierende bestehende Heizungsanlagen könnten somit weiterhin genutzt werden. Eine automatische Stilllegung allein aufgrund ihres Alters ist nicht vorgesehen.
Auch der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen soll nach den geplanten Regelungen grundsätzlich möglich bleiben. Allerdings gelten dabei künftig Anforderungen an die schrittweise Nutzung erneuerbarer Brennmaterialien.
Das Prinzip der „Biotreppe”
Wer sich künftig für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, soll zunehmend auf erneuerbare Brennstoffe setzen. Der Anteil von Bio-Brennstoffen wie Biomethan oder Bioheizöl soll dabei schrittweise steigen. Nach den Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) sind folgende Stufen vorgesehen:
Ab 2029: mindestens 10 Prozent Bio-Anteil
Ab 2030: mindestens 15 Prozent Bio-Anteil
Ab 2035: mindestens 30 Prozent Bio-Anteil
Ab 2040: mindestens 60 Prozent Bio-Anteil
Die schrittweise steigenden Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe können Auswirkungen auf die künftigen Betriebskosten haben. Eine sorgfältige Abwägung im Vorfeld ist daher sinnvoll.
Mieter und Vermieter: Neue Regelungen beim Mieterschutz
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) betrifft nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, wie sich die Kosten der Wärmeversorgung künftig auf die verschiedenen Parteien verteilen. Denn wenn weiterhin fossile Heizsysteme genutzt werden, können durch die steigenden Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe zusätzliche Kosten entstehen. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Wichtige To-dos: Wie bereiten sich Eigentümer vor?
Auch wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität bei der Wahl der Heizung schaffen soll, bleibt eine frühzeitige Planung wichtig. So treffen Sie zukünftige Entscheidungen besser vorbereitet und vermeiden unnötigen Zeitdruck.
Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, sich auf die kommenden Entwicklungen einzustellen:
Heizungsbestand prüfen: Lassen Sie den Zustand Ihrer aktuellen Heizungsanlage von einem Fachbetrieb analysieren. Eine professionelle Einschätzung zeigt Ihnen, wie effizient Ihre Anlage noch arbeitet und wo Optimierungsbedarf besteht. Zudem erfahren Sie genau, wann eine Modernisierung für Sie sinnvoll ist.
Fördermöglichkeiten im Blick behalten: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Förderprogramme für den Heizungstausch. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Förderung moderner Heizlösungen sind wichtige Bestandteile der Wärmewende.
Zukünftige Betriebskosten kalkulieren: Beziehen Sie bei der Planung neuer Heizsysteme die langfristigen Betriebskosten ein. Dazu gehören die ab 2029 greifende Biotreppe und steigende CO₂-Preise. Bei der Bewertung verschiedener Heizsysteme sollten neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Betriebskosten berücksichtigt werden.
Beratungsangebote der NEW Energie nutzen: Erhalten Sie eine individuelle Energieberatung durch unsere Experten, um die verschiedenen Möglichkeiten für Ihr Gebäude besser einschätzen zu können. Gemeinsam stellen wir Investitionskosten, laufende Energiekosten und langfristige Anforderungen gegenüber.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt mehr Flexibilität und soll die Wahlmöglichkeiten bei der Heizungsplanung erweitern. Die Wahl der passenden Wärmeversorgung bleibt damit stärker an den individuellen Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort orientiert.
Trotz der größeren Auswahl ist der Blick in die Zukunft wichtig: Effiziente Systeme wie Wärmepumpen können dabei helfen,langfristig unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und die Abhängigkeit von Brennstoffpreisentwicklungen zu reduzieren. Bei der Planung und Umsetzung moderner Wärmelösungen begleitet die NEW Energie Eigentümerinnen und Eigentümer am Niederrhein verlässlich.








