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Alles auf einen Blick

Hinweise zur Mitteilungspflicht

Lesezeit: 1 min
Eine junge Frau sitzt mit ihrem Handy auf einem Sofa.

Manche Unternehmen haben einen besonders hohen Gas-/Wärme- bzw. Stromverbrauch. Aufgrund dieser hohen Verbrauchsmengen erhalten diese monatliche Entlastungen. Der Gesetzgeber hat Grenzen für diese Entlastungsbeträge festgelegt, die als Höchstgrenze bezeichnet werden. Grundlagen hierfür sind das Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) und das Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG). Sobald die Höchstgrenze erreicht ist, besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.

Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, ab welchen monatlichen Entlastungsbeträgen eine Mitteilung von Ihnen an uns notwendig ist.

Mitteilungspflicht für Gas oder Wärme

Mitteilungspflicht für Strom

Weitere Informationen

Ein Paar steht glücklich in der Küche.

Hier geht es zur Strompreisbremse

Das junge Pärchen steht glücklich in einer Wohnung.

Hier geht es zur Gas-/Wärmepreisbremse