Alles auf einen Blick
Hinweise zur Mitteilungspflicht
Manche Unternehmen haben einen besonders hohen Gas-/Wärme- bzw. Stromverbrauch. Aufgrund dieser hohen Verbrauchsmengen erhalten diese monatliche Entlastungen. Der Gesetzgeber hat Grenzen für diese Entlastungsbeträge festgelegt, die als Höchstgrenze bezeichnet werden. Grundlagen hierfür sind das Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) und das Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG). Sobald die Höchstgrenze erreicht ist, besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.
Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, ab welchen monatlichen Entlastungsbeträgen eine Mitteilung von Ihnen an uns notwendig ist.