Informationen zur Strompreisbremse 2023
Die Regelungen für die Strompreisbremse sahen vom 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 wie folgt aus:
Für Kunden und Kundinnen mit einem Strombezug von max. 30 000 kWh pro Jahr wird der Stromarbeitspreis für einen Grundbedarf von 80 % des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) begrenzt. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Strom zu sparen, senkt also auch während der Dauer der Strompreisbremse die Kosten.
Für Kunden und Kundinnen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh erfolgt die Begrenzung des Arbeitspreises auf 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten für 70 % des Referenzverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Auch hier lohnt es sich, Strom zu sparen und Kosten zu senken.
Die ersten Entlastungsbeträge der Strompreisbremse werden ab März 2023 gutgeschrieben werden. Dabei erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Sie müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Stromversorger. Bei einer monatlichen Abschlags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Abschläge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Ermitteln Sie jetzt Ihre voraussichtliche Entlastung mit dem Entlastungsrechner.
Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro in einem Monat überschreiten werden, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten. Sie müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Selbsterklärung abgeben. Beachten Sie bitte hierfür die untenstehende Information.
Mitteilungspflichten bei Unternehmen mit hoher monatlichen Entlastung
Für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 Euro besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.
Füllen Sie für Ihre Selbsterklärung das hier zur Verfügung gestellte Formulare aus und senden Sie dieses an selbsterklaerung(at)new-energie.de. Bitte nutzen Sie diese E-Mail-Adresse ausschließlich zur Übersendung der ausgefüllten Selbsterklärung.
Weitere Informationen zur Mitteilungspflicht finden Sie unter Punkt 25 der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichen FAQ-Liste zur Strompreisbremse.