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E-Rechnung: Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Wir machen den nächsten Schritt in die digitale Zukunft!

Lesezeit: 5 min
Ein Mann sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß auf dem Sofa und informiert sich über E-Rechnungen bei der NEW Energie.

Die Digitalisierung verändert unser Geschäftsleben – und gemeinsam gestalten wir diesen Wandel aktiv mit Ihnen! Als Ihr Lieferant und Dienstleister möchten wir Sie frühzeitig informieren: Ab 2027 sind wir verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen und zu übermitteln. Ein einfaches PDF oder Papierrechnungen reichen künftig bei Leistungsbeziehungen mit inländischen Unternehmern nicht mehr aus. Nur Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. ZUGFeRD-Format) erfüllen dann die gesetzlichen Anforderungen und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Damit Sie auch weiterhin Ihre Rechnungen korrekt und rechtssicher erhalten, informieren wir Sie hier über die wichtigsten Änderungen und zeigen auf, was Sie für diesen Umstieg tun müssen.

Hinweis: Privatkunden und alle sonstigen Kunden ohne Unternehmereigenschaft sind von der verpflichtenden Umstellung nicht betroffen. Eine Nutzung der E-Rechnung ist für Sie jedoch freiwillig möglich. Hierbei wählt die NEW ein E-Rechnungsformat, das Sie mit jedem gängigen PDF-Reader lesbar machen können.

Eine Frau sitzt am Laptop und informiert sich über die NEW Energie.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Grundsätzlich muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD.

Warum die E‑Rechnung jetzt wichtig wird

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Sie als unser Kunde:

  • Sie sparen Zeit und Kosten durch digitale Prozesse.

  • Fehlerquellen werden reduziert, die Bearbeitung beschleunigt.

  • Sie leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit durch weniger Papierverbrauch.

  • Nur mit einer E-Rechnung können Sie ab 2027 die Vorsteuer geltend machen.

  • Was müssen Sie tun?

    Sie sind inländischer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und zum Empfang von E‑Rechnungen verpflichtet? Oder Sie sind Privatkunde bzw. sonstiger Kunde ohne Unternehmereigenschaft und möchten freiwillig elektronische Rechnungen erhalten? Dann sind Sie hier genau richtig.

    Bitte tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein, damit wir Ihre E‑Rechnung korrekt einrichten und Ihnen Ihre Rechnungen künftig bequem und digital im E‑Rechnungsformat zustellen können. Nach erfolgreicher Hinterlegung erhalten Sie Ihre Rechnungen an die von Ihnen angegebene E‑Mailadresse. Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass Sie damit einverstanden sind, Rechnungen per unverschlüsselter E‑Mail zu erhalten und dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die angegebene E‑Mailadresse haben.

Wie läuft der Versand ab?

Nach Ausfüllen des Formulars – spätestens ab 2027 – werden Ihre Rechnungen als E-Rechnung an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse geschickt. Die E-Rechnung ist maschinell lesbar und entspricht den umsatzsteuerlichen Anforderungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kosteneinsparung durch Wegfall von Papier und Porto

  • Schnellere Verarbeitung und weniger Fehlerquellen

  • Nachhaltigkeit durch digitale Prozesse

  • Komfortabler Service – alle Rechnungen digital an einem Ort

  • Rechtssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – gemeinsam gestalten wir den Übergang einfach, sicher und zukunftsorientiert!

FAQ zur E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine PDF-Rechnung stellt keine E-Rechnung dar.

Die Einführung der E‑Rechnung basiert auf gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Rechnungsstellung und ist verpflichtend für inländische Unternehmer  umzusetzen. Wenn Sie ein inländischer Unternehmer sind, ist die NEW ab 2027 verpflichtet, für Sie ausschließlich E-Rechnungen zu erstellen und zu übermitteln.

Ob Sie als inländischer Unternehmer gelten, lässt sich anhand verschiedener umsatzsteuerlicher Kriterien bestimmen (siehe insbesondere §§ 1 und 2 UStG). Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Fachkraft oder Beratung.

Ja. Auch private Kunden und Kundinnen oder sonstige Kunden ohne Unternehmereigenschaft können eine E-Rechnung erhalten. Wenn Sie schon bisher Ihre NEW-Rechnung auf elektronischem Weg erhalten, brauchen Sie hierfür nichts zusätzlich unternehmen.

Die NEW nutzt ein E-Rechnungsformat, das Sie mit jedem gängigen PDF-Reader lesbar machen können. Es handelt sich hierbei um das sogenannte ZUGFeRD-Format.

Nein. Wenn Sie bereits E‑Rechnungen von uns bekommen, sind Ihre erforderlichen Daten vollständig hinterlegt – für Sie entsteht kein weiterer Aufwand.