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Marktstammdatenregister (MaStR): Ein Überblick

Marktstammdatenregister (MaStR): Ein Überblick

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Anlagenregister der Bundesnetzagentur für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Hier werden alle relevanten Akteure und Anlagen systematisch erfasst. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte.

  • Ziel und Zweck des MaStR: Die Mission ist mehr Transparenz im Energiemarkt sowie eine einheitliche, digitale Datengrundlage für Behörden und Marktteilnehmer. Dadurch soll die Bürokratie verringert werden.

  • Anmeldepflicht: Nahezu jeder Anlagenbetreiber (z. B. von Photovoltaik-, KWK- oder Speicheranlagen) sowie bestimmte Marktakteure sind zur Anmeldung verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen sind §§ 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Bußgeldern geahndet werden und zum Verlust von Förderansprüchen führen.

  • Daten für die Anmeldung: Für die Meldung werden grundlegende Angaben benötigt. Dazu gehören Details zum Energieträger und Standort sowie technische Daten zur Anlage und zum Betreiber.

  • Fristen beachten: Anlagen und Einheiten müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Nur vollständig und korrekt gemeldete Daten sichern den Anspruch auf Vergütungen und Förderungen.

Vater und Tochter tragen ein PV Modul der NEW Energie durch den Garten ihres Einfamilienhauses.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale behördliche Register der Bundesnetzagentur für die Stammdaten des deutschen Strom- und Gasmarktes. Es ist seit dem 31. Januar 2019 online und hat frühere Meldeportale wie das PV-Meldeportal vollständig abgelöst. Es bündelt alle relevanten Daten an einem Ort und schafft somit eine einheitliche Datengrundlage für den Energiemarkt. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den Aufgaben und Zielen des MaStR.

Aufgaben der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist für den Betrieb, die Pflege und die Kontrolle des Marktstammdatenregisters verantwortlich. Ihre zentralen Aufgaben im Zusammenhang mit dem MaStR umfassen:

  • Führung und Betrieb des Registers: Die Behörde betreibt das MaStR-Webportal, stellt die technische Infrastruktur bereit und unterstützt Nutzer bei der Erfassung. Dafür stehen umfangreiche Registrierungshilfen sowie eine telefonische Hotline (0228 14-3333) für spezifische Anfragen zur Verfügung.

  • Überwachung der Registrierungspflicht: Die Bundesnetzagentur prüft, ob Anlagen und Marktakteure ordnungsgemäß registriert sind, und leitet bei Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht können Bußgelder von bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

  • Datenbereitstellung und Statistiken: Auf Basis der gesammelten Daten veröffentlicht die Bundesnetzagentur monatliche Statistiken, etwa zum Ausbau erneuerbarer Energien. Diese Daten können kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden. Sie dienen als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Ziele und Zweck des Marktstammdatenregisters

Das MaStR ist weit mehr als eine reine Datenbank. Es verfolgt mehrere zentrale Ziele, die den Energiemarkt transparenter und effizienter machen sollen.

  • Transparenz: Die zentrale Erfassung aller relevanten Daten verbessert die Marktübersicht und ermöglicht eine fundierte Planung der Energieversorgung.

  • Effizienz: Einheitliche Meldeprozesse reduzieren den bürokratischen Aufwand und vermeiden doppelte Datenerfassungen bei verschiedenen Institutionen.

  • Überwachung: Das Register unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und stellt sicher, dass Förderbedingungen, beispielsweise Einspeisevergütungen nach dem EEG, eingehalten werden.

  • Planung: Die präzisen Daten ermöglichen eine Optimierung der Netzplanung. So kann der Ausbau der erneuerbaren Energien gezielt dort gefördert und koordiniert werden, wo die Infrastruktur es erfordert.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich verpflichtend. Grundlage dafür sind unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, §§ 111e/111f), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).

Grundsätzlich gilt: Alle Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom und Gas müssen im Anlagenregister registriert werden. Das ist notwendig, sobald ein Anschluss an das öffentliche Netz besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der erzeugte Strom eingespeist oder selbst verbraucht wird. Im Folgenden sehen Sie, wer konkret betroffen ist.

Ein Mann telefoniert im Garten vor seinem Haus, mit einer Photovoltaik Anlage von der NEW Energie auf dem Dach.

Gerade im privaten Bereich herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Anlagen genau gemeldet werden müssen. Grundsätzlich gilt: Sobald Ihre Anlage Energie in ein Netz einspeisen könnte, muss sie ins Register eingetragen werden.

  • Photovoltaik-Anlagen: Alle netzgekoppelten PV-Anlagen sind unabhängig von ihrer Größe zu melden. Erforderlich sind u. a. Anlagengröße (kWp), Standort, Netzanschlusspunkt und Modulausrichtung.

  • Windkraftanlagen: Auch kleine Windenergieanlagen auf Privatgrundstücken (sogenannte Kleinwindanlagen) unterliegen der Meldepflicht, sofern sie an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

  • Biogasanlagen: Biomasseanlagen und BHKW müssen registriert werden. Die Meldung ist häufig Voraussetzung für Förderungen nach EEG oder KWKG.

  • Speicheranlagen: Batteriespeicher sind separat von der PV-Anlage zu registrieren – das wird im Alltag oft übersehen.

  • Balkonkraftwerke: Seit April 2024 ist die Anmeldung stark vereinfacht. Sie umfasst nur wenige Angaben, dauert unter 10 Minuten und eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt

Eine NEW Mitarbeiterin besucht einen Kunden zu Hause. Sie führt eine Beratung durch für eine PV-Anlage von der NEW Energie.

Neben privaten Anlagenbetreibern müssen sich auch die Akteure des kommerziellen Energiemarktes im System identifizieren.

  • Stromlieferanten: Alle Unternehmen, die Strom an Endverbraucher oder andere Wiederverkäufer liefern, müssen sich registrieren. Sie müssen ihre Marktrolle sowie relevante Unternehmensdaten hinterlegen.

  • Gasanbieter: Analog zum Strommarkt unterliegen auch Anbieter von Gas der Registrierungspflicht, um eine vollständige Marktübersicht sicherzustellen.

  • Netzbetreiber: Betreiber von Strom- und Gasnetzen müssen umfangreiche Informationen zu ihren Netzen und angeschlossenen Anlagen im Register pflegen.

  • Messstellenbetreiber: Unternehmen, die Messstellen betreiben und Messdaten erfassen, sind ebenfalls registrierungspflichtig und müssen ihre Tätigkeiten im MaStR dokumentieren.

So funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister

Die Registrierung im MaStR erfolgt vollständig online über das offizielle Portal der Bundesnetzagentur. Dabei werden grundlegende Details zum Betreiber bzw. zur Betreiberin sowie zur jeweiligen Anlage benötigt. Der Prozess ist benutzerfreundlich aufgebaut und führt Schritt für Schritt durch die Eingabe. Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten aufgenommen werden und wie die Registrierung konkret abläuft.

Welche Daten werden im Stammdatenregister erfasst?

Das Register erfasst ausschließlich sogenannte Stammdaten. Das bedeutet: Es geht um elementare, dauerhaft gültige Informationen, nicht um Bewegungsdaten wie Zählerstände oder tatsächlich erzeugte Strommengen.

Registriert werden grundlegende Details zu Ihren Energieanlagen. Dazu gehören die Anlagenart (z. B. Photovoltaik, Wind oder Biogas), die Nennleistung sowie der genaue Standort. Ergänzend kommen technische Details hinzu, etwa zu vorhandenen Batteriespeichern oder zur Art des Netzanschlusses.

Für Marktteilnehmer werden insbesondere Unternehmens- und Kontaktdaten hinterlegt. Dazu zählen beispielsweise Name, Ansprechpartner, Marktrolle sowie relevante Lizenz- und Anmeldedaten für die Marktteilnahme.

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Schritte der Registrierung im Marktstammdatenregister

1

Online-Plattform aufrufen

Rufen Sie das Portal unter Marktstammdatenregister auf und legen Sie zunächst ein Benutzerkonto an. Nach der Aktivierung Ihres Kontos können Sie sich einloggen und die Registrierung starten. Die Registrierung dauert in der Regel etwa 10 bis 20 Minuten, bei Balkonkraftwerken sogar oft weniger als 10 Minuten.

2

Daten eingeben

Im nächsten Schritt geben Sie Ihre persönlichen Daten als Betreiberin oder Betreiber ein (Name, Adresse und Kontaktdaten). Anschließend folgen die spezifischen Anlagedaten: Typ der Anlage, Leistung, Standort, Datum der Inbetriebnahme und zuständiger Netzbetreiber.

3

Bestätigung der Registrierung.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine individuelle MaStR-Nummer. Diese benötigen Sie für weitere Prozesse wie Förderanträge oder Abrechnungen. Der zuständige Netzbetreiber wird automatisch über die Anmeldung informiert.

Zu beachten: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Zudem besteht eine Meldepflicht bei Änderungen, beispielsweise bei Anpassungen der Leistung, einem Standortwechsel oder einem Eigentümerwechsel.

Häufige Fragen

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