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Staatliche Förderung von Solaranlagen und erneuerbaren Energien

Die gute Nachricht für alle, die an einer Solaranlage interessiert sind: Es gibt zahlreiche Fördertöpfe für finanzielle Unterstützung. Diese werden von den unterschiedlichsten Institutionen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung gestellt. In Deutschland greift der Staat den Bürgern sowohl bei der Montage als auch der Modernisierung von Photovoltaik- oder Warmwasseranlagen im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) finanziell unter die Arme. Und im laufenden Betrieb wird der täglich über eine Solaranlage erzeugte und nicht selbst verbrauchte Ökostrom vergütet. NEW Energie verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förder- und Anreizprogramme und alternative Möglichkeiten zur Finanzierung.

Förderung Photovoltaik

Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) regelt die Einspeisevergütung von Solarstrom, der nicht direkt selbst verbraucht wird. Die öffentliche Hand und Banken wie die KfW stellen Fördermittel und Kredite für die Errichtung von Solaranlagen zur Verfügung.

Was regelt das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG)?

Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) ist eine zentrale Säule der Energiewende. Es wurde im Jahr 2000 erstmals verabschiedet und seitdem mehrmals angepasst. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz und die Einspeisevergütung von überschüssigem Solarstrom, der nicht direkt selbst verbraucht wird. Und auch für die Anschaffung einer Solaranlage wurden zahlreiche Förderprogramme aufgelegt.

Welche Fördermittel können beantragt werden?

Attraktive Marktanreizprogramme, zinslose Solarkredite und Vergütungen für den eingespeisten Solarstrom: Deutsche und europäische Institutionen bieten zahlreiche Fördermittel für die Montage und Nutzung von Solaranlagen. Sogar eine Kombination verschiedener Fördermaßnahmen ist möglich. Dabei darf die die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen Ihre eigenen Ausgaben nicht übersteigen. Und damit möglichst viele Privathaushalte und Unternehmen von staatlichen Fördermitteln profitieren, werden diese nur bis zu einer maximalen Höhe gewährt, der sogenannten Beihilfeobergrenze. Quartalsweise veröffentlicht die Bundesnetzagentur hierzu aktuelle Beträge und Fördersätze. Eine Übersicht aller verfügbaren Maßnahmen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Höhe der Vergütung hängt von drei wichtigen Kriterien ab

EEG-Förderung: Einspeisevergütung und Photovoltaikförderung

Eine Solaranlage zahlt sich aus: denn im Rahmen des EEG wird der mit einer Photovoltaikanlage produzierte und ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom finanziell gefördert. So gibt es pro Kilowattstunde eine fixe Einspeisevergütung. Und das für einen festgelegten Zeitraum von derzeit 20 Jahren.

Doch das war noch längst nicht alles: Staatliche Einrichtungen fördern auch den Teil Ihres selbst erzeugten Ökostroms, mit dem Sie Ihren eigenen Energiebedarf decken.

Von welchem Zeitpunkt an wird die PV-Anlage genutzt?

Je früher, desto rentabler

Wie groß fällt die Dachfläche aus?

Je kleiner, desto höher die Förderung

An welchem Standort wird die Solaranlage errichtet?

Freiflächen- oder Dachanlage

Lohnt sich eine Solaranlage auf meinem Dach?

Prinzipiell gilt: Je mehr des eigenen Energiebedarfs durch selbst erzeugten Solarstrom gedeckt wird, desto mehr Vorteile und Einsparpotenziale bietet eine Photovoltaikanlage.

Dabei kommt es natürlich auf viele Faktoren an: Wie groß ist die verfügbare Dachfläche? Wie hoch sind der tatsächliche Energiebedarf und die aktuellen Stromkosten?

Solarkredite für Photovoltaikanlagen

Wenn staatliche Förderprogramme nicht in Frage kommen sollten, bietet die KfW ebenso wie viele andere Banken und Sparkassen Hilfe bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Diese Finanzspritzen funktionieren im Grunde genommen wie günstige Baukredite oder zinslose Darlehen.

Zur Übersicht von Solarkrediten.

Marktanreizprogramme für die Nutzung effizienter Solaranlagen

Je mehr Privathaushalte und Unternehmen den eigenen Bedarf mit effizient erzeugter erneuerbarer Energie decken, desto besser für die Umwelt. Um den Ein- oder Umstieg zu erleichtern, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zahlreiche Förderprogramme und finanzielle Anreize. Hierzu zählen neben Investitionszuschüssen auch langfristig angelegte Darlehen. Welche weiteren Fördermittel Ihnen aktuell zur Verfügung stehen, erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Infos zu Marktanreizprogrammen.

Regionale Förderung in Bundesländern, Städten und Gemeinden

Neben den staatlichen Fördermaßnahmen haben auch die Bundesländer, Städte und Gemeinden Förderprogramme aufgesetzt. Je nach Zuwendungsgeber sind dabei unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Einen umfassenden Überblick zu allen regionalen und überregionalen Förderprogrammen bietet Ihnen der BINE Informationsdienst.

Mehr über regionale Förderprogramme

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Einen Zuschuss oder eine zinsgünstige Finanzierung per Solar- oder KfW-Kredit kann grundsätzlich jeder beantragen, der eine Solaranlage, zum Beispiel eine PV-Anlage mit Stromspeicher, errichten möchte: ganz egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson. Dabei gilt für Privathaushalte eine Ausnahmeregelung: Für jede Kilowattstunde selbst erzeugten Solarstrom gibt es eine fixe Einspeisevergütung, wenn dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dafür verkauft der Betreiber einer privat genutzten Solaranlage den überschüssigen Solarstrom an seinen Stromversorger, der diesen wiederum auf dem freien Energiemarkt anbietet. Rein rechtlich und steuergesetzlich betrachtet wird ein Privathaushalt dadurch zu einem eigenständigen Unternehmen.

Wer erhält Fördermittel?

Was ist zu beachten?

Was ist eine BAFA-Förderung für eine Warmwasseranlage?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Montage und Modernisierung von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Höhe von maximal 20.000 Euro. Darüber hinaus können zusätzliche Fördermittel beantragt werden, wenn die Solaranlage bestimmte Anforderungen erfüllt und durch das BAFA zugelassen wurde. Die Nachrüstung einer Warmwasseranlage in Bestandsgebäuden wird meist nur dann gefördert, wenn in Ihrem Gebäude seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem vorhanden ist. Erfahren Sie hier, welche weiteren Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung bestehen. Weitere Infos zur BAFA-Förderung.

Gibt es für nicht genutzten Solarstrom noch eine Einspeisevergütung?

So viel ist sicher: Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) legt fest, dass der Anteil erneuerbarer Energien für die bundesweite Stromversorgung bis zum Jahr 2035 mindestens 60 % betragen soll. Um die Umstellung auf Photovoltaikanlagen möglichst attraktiv zu gestalten, wird eine Einspeisevergütung für nicht selbst genutzten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom gewährt. Die Höhe dieser Vergütung wird jährlich abgesenkt. Die gute Nachricht: Wenn Sie eine EEG-Förderung beantragen, wird die Einspeisevergütung zum jeweiligen Zeitpunkt für eine Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt. Je früher Sie also eine Solaranlage in Betrieb nehmen, umso höher fällt am Ende auch die Rendite für Sie aus.

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