Gastarife in der Übersicht

Ihr Weg zur günstigen Gasversorgung

Sie wohnen im Grundversorgungsgebiet (NEW Netz GmbH) oder Sie möchten an den Niederrhein ziehen?

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Gastarif Verfügbarkeit Tarifbeschreibung
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Neuigkeiten aus ihrem Grundversorgungsgebiet

Informationen zur Grundversorgung

Ab dem 01.01.2021 mussten Energieversorger aufgrund des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Zertifikate für den CO2-Ausstoß, der u. a. auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, erwerben. Die Kosten hierfür sind vom Gesetzgeber festgelegt und betragen für 2022 und 2023 jeweils 25 Euro je Tonne CO2. Diese Kosten werden als „Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz“ entsprechend umgelegt und auf den Arbeitspreis berechnet. Die bereits geplante Erhöhung für 2023 wurde vom Gesetzgeber aktuell ausgesetzt, um die Verbraucher zu entlasten.

Angesichts der zurückliegenden extrem angestiegenen Energiepreise und der daraus resultierenden Lieferstopps einiger größerer Energieversorger, musste NEW Energie mehrfach die Gaspreise für Neukunden in der Grundversorgung anpassen, um weiterhin die Flexibilität und den ausgezeichneten Kundenservice bieten zu können.

Ergänzende Bedingungen der NEW Energie zur GVV ab 01.06.2017

Es wurde ein neuer Passus in die ergänzenden Bedingungen zur GVV eingefügt, um die Auswirkungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes zu regeln. Die restlichen Bedingungen bleiben unverändert.



"Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 02.09.2016 (Messstellenbetriebsgesetz) sieht die flächendeckende Umrüstung der Stromzähler vor. Sofern der grundzuständige Messstellenbetreiber die bestehende Messstelle mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung ausrüstet oder der Kunde einen fremden Messstellenbetreiber wählt, erhält der Kunde die Messstellenbetriebskosten für einen Eintarifzähler in der Abrechnung des Versorgers erstattet. Soweit der Messstellenbetreiber die Kosten für ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung nicht direkt mit dem Kunden abrechnet, werden diese Kosten entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers vom Versorger in Rechnung gestellt."

Die Trennung

von Netzbetrieb und Energielieferung für Strom und Erdgas ist ein Kernstück des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung, sofern kein Sonderabkommen vereinbart wurde. Darüber hinaus ist im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom bzw. Gas ohne Liefervertrag bezieht. 

Die NEW Netz GmbH hat für ihr Versorgungsgebiet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ab dem 01.01.2016 als Grundversorger für die Belieferung von Erdgas und elektrischer Energie bestimmt. Bis auf Weiteres hat die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die Versorger NEW Viersen GmbH, NEW Tönisvorst GmbH und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG mit der Durchführung der Grundversorgung beauftragt.

Gas-Grundversorger der NEW-Unternehmensgruppe

Ort Gas-Grundversorger
Brüggen NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Erkelenz NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Grevenbroich NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Hückelhoven NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Jüchen NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Korschenbroich NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Mönchengladbach NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Niederkrüchten NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Schwalmtal NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Tönisvorst NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Viersen NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Wegberg NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH

Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen in Ct/kWh (Nettopreisangaben)*

gültig ab Erdgas-

steuer1
Bilanzierungs-

umlage2
BEHG3 Konvertierungs-

umlage4
Gasspeicher-

umlage5
Summe
01.01.18 0,55 0,00 0,00 0,00   0,55
01.10.18 0,55 0,12 0,00 0,015   0,685
01.10.19 0,55 0,01 0,00 0,00   0,56
01.10.20 0,55 0,00 0,00 0,00   0,55
01.01.21 0,55 0,00 0,455 0,00   1,005
01.01.22 0,55 0,00 0,546 0,00   1,096
01.10.22 0,55 0,57 0,546 0,038 0,059 1,763
01.01.23 0,55 0,57 0,544 0,038 0,059 1,761
01.07.23 0,55 0,57 0,544 0,038 0,145 1,847
01.10.23 0,55 0,00 0,544 0,00 0,145 1,239

1) Erdgassteuer: Dies ist eine Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

2) Bilanzierungsumlage: Diese gibt es bereits seit dem 01.10.2015. Sie löste die bis dahin gültige Regelenergieumlage ab und gleicht einen erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie (gemäß GABi Gas 2.0) aus. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool i.d.R. zum 01. Oktober eines Jahres neu festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet NCG.

3)  BEHG: Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Seit dem 01.01.2021 müssen Energieversorger demnach Zertifikate für den CO2-Ausstoß, der u.a. auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, erwerben. Die Kosten hierfür wurden vom Gesetzgeber festgelegt und betragen ab Januar 2022 bis Ende 2023 jeweils 25 Euro je Tonne CO2. Die ab Januar 2023 geplante Erhöhung auf 30 Euro je Tonne CO2 wurde vom Gesetzgeber aktuell ausgesetzt, um die Verbraucher zu entlasten. Gemäß den leicht geänderten gesetzlichen Vorgaben zur Umrechnung auf den Arbeitspreis, ergibt sich für 2023 eine minimale Senkung. Laut Gesetz soll die CO2-Bepreisung bis 2025 jährlich erhöht werden. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026.

4) Konvertierungsumlage: Einführung zum 01.10.2015. Wird eine qualitätsübergreifende Bilanzierung notwendig, fällt ein sogenanntes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas und umgekehrt an. Dieses wird üblicherweise für die unterschiedlichen Gasmarktgebiete jeweils für den Zeitraum vom 01.04. -30.09. ermittelt. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet der Net Connect Germany (NCG). Bei Haushalts- und Gewerbekunden wird die Umlage nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen.

5) Gasspeicherumlage: Diese ist an den Bilanzkreisverantwortlichen zu zahlen nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Höhe der Umlage wird von den Marktgebietsverantwortlichen ermittelt. Damit werden die Kosten abgedeckt, die Betreiber von Gasspeicheranlagen auf Grund der Verpflichtungen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher entstehen. Die Umlage erfolgt erstmals zum 01.10.2022.

* zuzüglich Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise eine Abgabe verlangen. Die Konzessionsabgaben sind entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) von der Einwohnerzahl abhängig. 

Bisherige Sonderabkommen

Die bisherigen Sonderabkommen finden Sie auf den folgenden Seiten sortiert nach Tochterunternehmen der NEW AG. Wichtiger Hinweis: Diese Verträge werden nicht mehr neu angeboten und sind nur zur Information angegeben.

 

NEW/west

NEWgas

NEWgas classic

NEWgas plus

ErdgasPerfekt

NEW Viersen

VIEVA/VIESION Gas

NEWgas

NEWgas plus

ErdgasPerfekt

NEW Tönisvorst

VIEVA/VIESION Gas

NEWgas

NEWgas plus

ErdgasPerfekt

Hinweis für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB:

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, 41220 Mönchengladbach), telefonisch (Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr, Sa. 09:00 - 14:00 Uhr unter 02166 275 275 0) oder per E-Mail gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur

Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500
Telefax: 030 22480-323
Mail:
Web: www.bundesnetzagentur.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240–0
Telefax: 030 2757240–69
Senden Sie uns eine E-Mail.
Web: www.schlichtungsstelle-energie.de

Die NEW nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.