Was tun, wenn der eigene Energieversorger in die Insolvenz geht?
Leider passiert es immer wieder, dass günstige Strom- und Gasanbieter insolvent gehen. Die zahlreichen Kunden dieser Energielieferanten haben dann das Nachsehen, denn Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit und das hat zur Folge, dass den Kunden gekündigt werden muss.
Sind auch Sie von einer Insolvenz Ihres Energieversorgers betroffen? Was es für Sie bedeutet, wenn Ihr Anbieter zahlungsunfähig ist, und wie Sie sich davor schützen, erfahren Sie bei uns. Wir verraten Ihnen auch, wie Sie in einem solchen Fall am besten reagieren und was zu tun ist. Außerdem haben wir ein paar Tipps, was Sie bei der Wahl eines neuen Energieversorgers berücksichtigen sollten!
Oft locken die Strom- und Gasanbieter Neukunden mit sehr günstigen Tarifen und umfassenden Bonuszahlungen, denn der Energiemarkt ist hart umkämpft. Viele Energieversorger bieten hohe Boni, die augenscheinlich zu niedrigen Endpreisen beim Vertragsabschluss führen. Eine derartige Tarifgestaltung entpuppt sich jedoch später als nachteilig für die Kunden, also auch für Sie.
Denn die Energiepreise steigen an der Börse oder beim Erzeuger tendenziell an. Die Gewinnmargen für Energielieferanten sind eher gering. Es besteht daher die Gefahr, dass Energieversorger im folgenden Jahr ihre Strom- und Gastarife erheblich erhöhen, um Verluste wettzumachen. Für den Energieversorger folgt daraus, dass zahlreiche Verbraucher kündigen. Bestehen noch offene Zahlungen der Schlussrechnung, hat der Strom- und Gasanbieter Schwierigkeiten, diese auszugleichen. Dann droht eine Insolvenz des Energieversorgers.
Wie erfahre ich von der Insolvenz meines Strom- und Gasanbieters?
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, informiert das Unternehmen auf seiner Website darüber oder es finden sich Artikel in der Presse zu dem Fall. Sollte es zur Ersatzversorgung kommen, erhalten Sie ein Schreiben ihres örtlichen Grundversorgers.
Es gibt eine gute Nachricht, auch wenn Ihr Energieversorger insolvent geht: Sie werden weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Ihre örtlichen Grundversorger wie die Stadtwerke oder große Energieversorgungsgesellschaften übernehmen in diesem Fall die Versorgung. Diese Energielieferanten sind gesetzlich dazu verpflichtet, für maximal drei Monate eine sogenannte Ersatzversorgung zu leisten. Dies geschieht allerdings ohne eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit Ihnen als Abnehmer. Sollten Sie nach diesem Zeitraum den Strom- oder Gasanbieter nicht gewechselt haben, dann beginnt ein regulärer Vertrag mit Ihrem Grundversorger. Der angewendete Grundversorgungstarif ist meist sehr teuer. Wir empfehlen Ihnen daher, zeitnah einen Anbietervergleich vorzunehmen, um schnell einen neuen passenden Tarif für Strom oder Gas zu finden.
So sollten Sie nun vorgehen:
- Zuerst empfehlen wir Ihnen, Ihren Strom- oder Gaszähler des Netzbetreibers mit dem ersten Tag des Lieferstopps abzulesen. Dies ist wichtig für die spätere Abrechnung.
- Stornieren Sie laufende Überweisungen und Lastschriftmandate.
- Kündigen Sie Ihren Vertrag ordnungsgemäß beim insolventen Energieversorger per Einschreiben.
- Prüfen Sie Ihre Schlussrechnung genau und begleichen Sie offene Beträge bis zum Lieferstopp.
- Bezahlen Sie kein Geld an den insolventen Strom- und Gasanbieter, höchstens an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Haben Sie noch Guthaben auf Ihrem Vertragskonto oder weitere offene Ansprüche gegenüber dem zahlungsunfähigen Energieversorger, dann melden Sie diese direkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.
- Vergleichen Sie neue Energieanbieter und -tarife, um schnell aus der teuren Ersatzversorgung in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Darauf sollten Sie bei der Auswahl eines neuen Strom- und Gasanbieters achten
Dank der Liberalisierung des Strommarktes haben Sie die freie Wahl, welchen Versorger für Energie Sie bevorzugen. Doch wie unterscheiden sich seriöse von unseriösen Anbietern? Und wie minimieren Sie das Risiko, Opfer einer Insolvenz Ihres Energieversorgers zu werden?
Setzen Sie auf erfahrene Anbieter
Bisher sind eher private Versorger insolvent gegangen wie Teldafax, Flexstrom, Care Energy, Energieagenten, e:veen Energie eG, Deutsche Erdgas Versorgungs-GmbH, DEG Deutsche Energie GmbH oder BEV. Auch bei Stadtwerken besteht ein Risiko, insolvent zu gehen. Setzen Sie daher auf erfahrene Energieversorger wie NEW Energie, die bereits viel Know-how gesammelt haben. Aufgrund der langjährigen Erfahrung auf dem Energiemarkt kalkulieren wir die Preise realistisch. Wenn Sie also auf Nummer sichergehen möchten, dann wählen Sie uns als Ihren Energieanbieter!
Beim Wechseln zu uns als Ihr neuer Stromanbieter und Gaslieferant lohnt sich ein Vergleich unserer Tarife. Für den Tarifrechner benötigen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch sowie Ihre Postleitzahl.
Was sind übliche Vertragskonditionen?
- flexible Vertragslaufzeiten: 12 bis 24 Monate
- kurze Folgelaufzeiten: üblich ist ein Jahr
- faire Kündigungsfristen: ideal ist etwa ein Monat zum Ende der Laufzeit
Vor und nach dem Vertragsabschluss
- Bonuszahlungen: Wie hoch ist der Strom- oder Gastarif im Folgejahr ohne den Bonus oder Rabatte?
- Preisgarantie: Wählen Sie einen Tarif mit voller oder eingeschränkter Preisgarantie!
- Wie lange ist der Energieversorger bereits auf dem Markt? Bei etablierten Anbietern ist das Risiko einer plötzlichen Insolvenz geringer.
- Prüfen Sie nach Vertragsabschluss alle Unterlagen wie beispielsweise die festgelegten Abschlagszahlungen. Die Jahreskosten sollten sich immer auf zwölf Monate verteilen.
Der Wechsel zu uns als Ihr neuer Energieversorger ist ganz einfach. Mithilfe unseres Tarifrechners finden Sie Strom- und Gastarife, die zu Ihnen passen. Haben Sie noch Fragen? Auf unserer Webseite finden Sie weitere interessante Beiträge über das Thema Energie. Gerne können Sie unseren Kundenservice kontaktieren!