Energieaudit – alles, was Unternehmen dazu wissen müssen
Als Unternehmen stehen Sie in der Verantwortung, nicht nur Ressourcen sinnvoll einzusetzen, sondern auch gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Genau hier setzt das Energieaudit an. Es ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Ein Energieaudit hilft Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch systematisch zu analysieren und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Senkung von Energiekosten entwickelt werden.
Was ist das Ziel eines Energieaudits?
Das Hauptziel eines Energieaudits ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und gleichzeitig die Energiekosten zu senken. Im Rahmen des Audits werden die wesentlichen Energieströme Ihres Unternehmens systematisch erfasst und analysiert. Dabei werden alle Energieverbräuche, etwa Ihr Industriestrom, von Gebäuden, Prozessen und Anlagen untersucht. Energieaudits decken oft verborgene Einsparpotenziale auf.
Auf Basis der Betriebsdaten werden konkrete Maßnahmen und deren mögliche wirtschaftliche Auswirkungen aufgezeigt. Die Ergebnisse des Energieaudits können als Grundlage für weitere Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs dienen.
Energieaudit nach EDL-G: Die gesetzliche Grundlage
Um die Energieeffizienz in Europa zukünftig zu steigern, hat die EU die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Energieeffizienz in den EU-Mitgliedstaaten deutlich zu verbessern. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt.
Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits ergibt sich in Deutschland aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Für bestimmte Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Mit der Einführung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden zusätzliche Anforderungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch eingeführt. Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre müssen grundsätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
Wie läuft ein Energieaudit für das Unternehmen ab?
Die Durchführung eines Energieaudits mag zunächst nach bürokratischem Aufwand klingen. Es ist jedoch ein strukturiertes Verfahren, mit dem sich der Energieverbrauch systematisch erfassen und analysieren lässt. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, welche Schritte umfasst das Audit und wer ist dafür qualifiziert?
Zu welchem Zeitpunkt muss ein Unternehmen das Energieaudit machen?
Unternehmen, die der Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) unterliegen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen.
Unternehmen, die der Energieauditpflicht unterliegen, müssen die Durchführung des Energieaudits entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gegenüber dem BAFA nachweisen.
Es wird empfohlen, mit dem Audit nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu beginnen. Ein frühzeitiger Start ermöglicht eine gründliche Vorbereitung und eine nahtlose Integration in den Betriebsalltag. Besonders sinnvoll ist es, das Audit in arbeitsfreie oder arbeitsarme Zeiten zu legen, um Störungen im Tagesgeschäft zu minimieren.
Was passiert bei einem Energieaudit?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 folgt einem strukturierten Ablauf:
Zu Beginn stimmen Sie mit uns (dem Energieberater-Team) die Rahmenbedingungen ab. Gemeinsam legen wir die Ziele des Audits fest und definieren Kriterien für die Bewertung potenzieller Energieeffizienzmaßnahmen.
Wir erläutern Ihnen den Ablauf des Audits und Sie benennen die verantwortlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen.
Wir sammeln und analysieren relevante Daten zu Ihrem Energieverbrauch. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Produktionsdaten und weitere Parameter, die Ihren Energieverbrauch beeinflussen.
Die Betriebsbegehung ist ein zentraler Bestandteil des Audits. Unser Personal macht sich ein Bild von Ihren Räumlichkeiten, Anlagen und Prozessen, um konkrete Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Die erhobenen Daten werden detailliert ausgewertet. Dabei werden die Energieströme aufgeschlüsselt. Wir erarbeiten konkrete Maßnahmen, bewerten deren Wirtschaftlichkeit und erläutern Ihnen die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden.
Alle Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht dokumentiert. Dieser enthält eine übersichtliche Darstellung Ihrer individuellen Einsparpotenziale sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dieses Dokument dient auch als offizieller Nachweis für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In einer Abschlussbesprechung stellen wir Ihnen persönlich die Ergebnisse vor und erläutern die vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Auditbericht wird übergeben und besprochen, sodass Sie alle notwendigen Informationen für die Umsetzung parat haben.
Wer darf ein Energieaudit durchführen?
Unternehmen müssen die Durchführung des Energieaudits gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erklären. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen kann das BAFA entsprechende Nachweise zur Durchführung und zur Fachkunde der durchführenden Person anfordern.
Ein Energieaudit muss von einer Person durchgeführt werden, die über die nach dem EDL-G erforderliche Fachkunde verfügt.
Dazu gehören unter anderem eine einschlägige Ausbildung bzw. Qualifikation, mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit mit praxisbezogenen Kenntnissen in der betrieblichen Energieberatung sowie entsprechende Fortbildungen.
Weiterhin schreibt das EDL-G vor, dass Energieaudits unabhängig durchgeführt werden.
Aus den Ergebnissen des Energieaudits lassen sich konkrete Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs ableiten.
Häufige Fragen
Die Kosten für ein Energieaudit sind sehr unterschiedlich. Sie hängen stark von der Größe, der Komplexität und der Branche, in der Ihr Unternehmen agiert, ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Da wir für jeden Kunden ein individuelles Angebot erstellen, berücksichtigen wir Ihre spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten. So erstellen wir eine maßgeschneiderte und transparente Kalkulation, die optimal auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
Für Betriebe, die nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, kann das Ignorieren dieser Pflicht schwerwiegende Folgen haben. Bei Verstößen könnte ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.
Spätestens zwei Monate nach Durchführung des Energieaudits müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben elektronisch an das BAFA übermittelt werden.
Ein Energieaudit sollte nicht als reine Formalität betrachtet werden. Es kann dazu beitragen, Kostensenkungspotenziale zu identifizieren und den Energieverbrauch gezielt zu optimieren. Oft können Sie bereits mit kleinen, kostengünstigen Maßnahmen Ihre Energieeffizienz deutlich steigern und damit langfristig erhebliche Einsparungen erzielen.
Nein, die im Energieaudit vorgeschlagenen Maßnahmen müssen grundsätzlich nicht automatisch umgesetzt werden. Für bestimmte Unternehmen können sich jedoch aus anderen gesetzlichen Vorgaben zusätzliche Pflichten ergeben. So müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach § 9 EnEfG Umsetzungspläne für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ein freiwilliges Energieaudit durchführen lassen. Das Audit ist für alle Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ohne gesetzlichen Druck ihren Energieverbrauch zu analysieren und Einsparpotenziale aufzudecken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Energieberatung für Unternehmen förderfähig sein. Welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte im Einzelfall geprüft werden. Grundlage hierfür ist die Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.






