Energieausweis
Steckbrief für die Energieeffizienz eines Gebäudes!
Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchte, benötigt seit dem Jahr 2014 einen Energieausweis, der dem neuen Eigentümer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden muss. Dabei handelt es sich um eine Art Steckbrief, der den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch eines privat oder gewerblich genutzten Gebäudes ausweist.
Mehr Vergleichbarkeit in Sachen Energie bei Vermietung oder Verkauf
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und den generellen Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
Verschiedene Gebäude können so miteinander verglichen werden. Darüber hinaus gibt er Auskunft und Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen.
Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) kommt dem Energieausweis eine besondere Bedeutung zu, denn mittlerweile sind Angaben zum Energiebedarf einer Immobilie verpflichtend. Darin festgehalten werden unter anderem folgende Angaben:
- Art des Energieausweises
- Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch
- Wesentliche Energieträger für die Gebäudeheizung
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse
Wann ist die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend?
Ein Energieausweis muss nach Fertigstellung eines neu gebauten Gebäudes erstellt werden. Gleiches gilt für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten zur Optimierung der Energieeffizienz. Auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie muss ein Energieausweis vorliegen.
Einen Energieausweis benötigen auch Eigentümer sogenannter „öffentlicher Gebäude“. Dies sind Gebäude, die in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich sind wie Behörden oder auch Gebäude mit starkem Besucherverkehr wie Kundenzentren von Energieversorgern, Banken oder Versicherungen mit mehr als 250 qm Nutzfläche. Speziell in diesen Fällen muss das offizielle Energieausweis-Dokument sogar aushängen.
Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?
Generell werden je nach Gebäudenutzung zwei unterschiedliche Dokumente ausgestellt – der verbrauchsorientierte (voEA) und der bedarfsorientierte (boEA) Energieausweis.
Bei sogenannten „Nicht-Wohngebäuden“ (das sind zum Beispiel Verwaltungsgebäude) kann die Art frei gewählt werden. Auch für Wohnimmobilien existiert Wahlfreiheit. Lediglich für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Sind in dem Gebäude sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden, müssen für die Flächen getrennte Ausweise erstellt werden. Hierfür existieren jedoch Bagatellgrenzen (z. B. Hausmeisterwohnung in großen Verwaltungsgebäuden), für die der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vorsieht.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Das sind die Unterschiede.
Das Ausweisformular ist bei beiden Ausweisen gleich und besteht aus vier Seiten.
Im Bedarfsausweis ist die zweite Seite ausgefüllt. Dort befindet sich das Ergebnis des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes.
Im Verbrauchsausweis sind die gemessenen Heizenergieverbräuche auf der dritten Seite eingetragen. In beiden Dokumenten sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf der vierten Seite vermerkt.
Bedarfsausweis:
Bei der Erstellung werden Bausubstanz (Qualität der Gebäudehülle, Geometrie des Gebäudes etc.) sowie die Heizanlagentechnik durch einen Experten bewertet. Dieser ermittelt auf dem Rechenweg den zu erwartenden Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf des Gebäudes. Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude Pflcht, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und weniger als 5 Wohneinheiten hat.
Verbrauchsausweis:
Für die Erstellung wird der am Zähler (z. B. Erdgas- oder Stromzähler) abgelesene Energieverbrauch auf Basis der letzten drei aufeinander folgenden Jahre zu Grunde gelegt. Die Ergebnisse hängen damit stark vom Nutzerverhalten der Mieter sowie der Witterung ab und sind unter Umständen nicht aussagekräftig.
Was kostet ein Energieausweis und wie lange ist er gültig?
Die tatsächlichen Kosten für die Ausstellung eines Bedarfsausweises hängen von der Gebäudegröße und dem Umfang der Analyse ab. Voraussetzung für eine Auswertung sind entsprechende Verbrauchsdaten. Diese werden von den örtlichen Energieversorgern gegen Gebühr ermittelt. Die NEW Energie bietet Ihnen diesen Service gegen eine Bearbeitungsgebühr von 59 Euro (inkl. MwSt.) an. Für dezentral beheizte Wohngebäude kommt je weiterer Heizung ein Zuschlag von 5 Euro hinzu.
Die Gebühr für die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 69 Euro (inkl. MwSt.) pro Gebäude. Für gewerblich genutzte Flächen beträgt die Gebühr 119 Euro. Die Kosten für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises werden individuell kalkuliert, da zunächst der Arbeitsaufwand je nach Gebäudegeometrie abzuschätzen ist.
Bedarfsorientiert
Gesetzliche Vorgabe:
Seit dem 01. Mai 2014 müssen Eigentümer von Wohngebäuden deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Bereits in Annoncen muss das Ergebnis des Energieausweises angegeben werden. Einem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Für den bedarfsorientierten Energieausweis spielt der gemessene Verbrauch keine Rolle: Hier analysiert ein Energieberater den energetischen Zustand aller Außenbauteile des Gebäudes und berechnet unabhängig vom Nutzerverhalten die benötigten Kennwerte.
Preis:
Den Preis für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises kalkulieren wir gerne individuell, da zunächst die Arbeitsleistung je nach Gebäudegeometrie abgeschätzt werden muss. Er beträgt je nach Aufwand ab 420 Euro.
Ausnahmen:
Für die meisten Gebäude kann die Ausweisart (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) frei gewählt werden. Lediglich für den Fall, dass das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten besitzt und für das gleichzeitig der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, darf nur der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.
Hier sehen Sie das Musterbeispiel eines bedarfsorientierten Energieausweises.
- Sonderpreis schon ab
- 420 €
Verbrauchsorientiert
Gesetzliche Vorgabe:
Seit dem 01. Mai 2014 müssen Eigentümer von Wohngebäuden deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Bereits in Annoncen muss das Ergebnis des Energieausweises angegeben werden. Einem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis der gemessenen Energieverbräuche der letzten 3 Jahre ausgestellt.
Voraussetzung für Verbrauchsdaten:
Voraussetzung für die Verwendung der Verbrauchsdaten ist eine unterbrechungsfreie Energieversorgung durch die NEW im gesamten Gebäude. Verbrauchswerte anderer Energielieferanten sind uns leider nicht zugänglich. In Gebäuden mit weniger als drei Wohneinheiten bitten wir den Vermieter, das Einverständnis der Wohnungsnutzer vorzulegen, um die Verbrauchsdaten veröffentlichen zu können.
Verbrauchsdaten:
Die Verbrauchsdaten können durch die NEW, sofern vorhanden, gegen eine Bearbeitungsgebühr recherchiert werden. Für zentral beheizte Wohngebäude kostet die Datenrecherche 59,- EUR. Für dezentral beheizte Wohngebäude kommt je zusätzlicher Heizanlage ein Zuschlag von 5,- EUR hinzu. (Alle Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.)
Preis:
Der Preis für die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 69,- EUR pro Gebäude. Für gewerblich genutzte Flächen beträgt die Gebühr 119,- EUR. Den Preis für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises kalkulieren wir gerne individuell, da zunächst der Arbeitsaufwand je nach Gebäudegeometrie abgeschätzt werden muss.
Ausnahmen:
Für die meisten Gebäude kann die Ausweisart (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) frei gewählt werden. Lediglich für den Fall, dass das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten besitzt und für das gleichzeitig der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, darf nur der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.
Sehen Sie hier das Musterbeispiel eines verbrauchsorientierten Energieausweises.
- Sonderpreis schon ab
- 69 €
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind grundsätzlich nur Fachleute berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. So kann sichergestellt werden, dass der Energieausweis alle Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt.
Gut zu wissen: Im Gesetzestext werden unter anderem auch alle zur Ausstellung berechtigten Berufsgruppen wie bspw. Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsämter, Architekten, Bauingenieure oder Schornsteinfeger benannt. Natürlich können auch die Ingenieure der NEW Energie einen Energieausweis ausstellen.
Welche Dokumente werden für die Beantragung eines Energieausweises benötigt?
Voraussetzung für die Ausstellung eines Energieausweises sind entsprechende Unterlagen zum Gebäude selbst (Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Art der Heizung etc.). Ebenso benötigt werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für die gesamte Immobilie, die durch den Energieversorger bereitgestellt und ausgewertet werden müssen.
In Gebäuden mit weniger als drei einzelnen Heizungen müssen die Eigentümer bzw. Vermieter in der Regel eine Einverständniserklärung der aktuellen Mieter vorlegen, damit die Verbrauchsdaten veröffentlicht werden dürfen.
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