Energieausweis beantragen? Jetzt Beratung buchen!
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, benötigt seit dem Jahr 2014 einen Energieausweis. Dieser muss dem neuen Eigentümer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Steckbrief über die Energieeffizienz eines privat oder gewerblich genutzten Gebäudes. Möchten Sie mehr über den Energiepass wissen? Dann buchen Sie jetzt unsere professionelle Beratung zum Energieausweis!
Was ist ein Energieausweis und was besagt dieser?
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Es wird zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweisen unterschieden. Das Dokument ermöglicht zudem einen besseren Vergleich zwischen Immobilien. So können Miet- oder Kaufinteressenten die Angabe aus dem Energieausweis in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen. Durch die Energieeinsparverordnung kam dem Energieausweis eine besondere Bedeutung zu, denn mittlerweile sind Angaben zum Energiebedarf einer Immobilie Pflicht. Darin festgehalten werden unter anderem folgende Daten über:
- Die Art des Energieausweises
- Der Energiebedarf und -verbrauch
- Der wesentliche Energieträger für die Gebäudeheizung
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse
Der Energieausweis für Gebäude: Bessere Vergleichbarkeit in Sachen Energie bei Vermietung und Verkauf
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes oder einer Gewerbeimmobilie und dem generellen Bedarf für Heizungsenergie, Lüftung und Warmwasserbereitung. Verschiedene Gebäude sind somit besser miteinander vergleichbar. Darüber hinaus gibt der Energieausweis für Gebäude Auskunft sowie Empfehlungen hinsichtlich potenzieller Modernisierungsmaßnahmen. Erfahren Sie im Rahmen unserer unabhängigen Energieberatung, welche potenziellen Maßnahmen passend und wirtschaftlich für Ihre Immobilien sind.
Neue Richtlinie: das Gebäudeenergiegesetz
Seit dem 01.11.2020 sind die Vorgaben für energetische Anforderungen an Gebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu aufgesetzt worden. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem alten Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer neuen Vorschrift.
Auch beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Darüber hinaus enthält der neue Ausweis Angaben über die CO2-Emissionen des Gebäudes und Modernisierungsvorschläge. Mit der neuen Richtlinie sind Verkäufer, Vermieter, Makler, Leasinggeber und Verpächter nun verpflichtet, diese Details anzugeben.
Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von bis zu 15.000 Euro. Sprechen Sie mit unseren zertifizierten und unabhängigen Energieberatern.
Ab wann muss ich einen Energieausweis bestellen?
Der Energieausweis muss erstellt werden, sobald ein neugebautes Haus fertiggestellt ist. Gleiches gilt, wenn Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an der Immobilie zur Optimierung der Energieeffizienz beendet sind. Auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes ist es Pflicht, dass ein Energieausweis vorliegt.
Ebenfalls einen Energieausweis benötigen Eigentümer von öffentlichen Gebäuden. Dazu zählen öffentlich zugängige Gebäude wie Behörden, Kundenzentren und Banken mit mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche. Speziell in diesen Fällen muss das offizielle Energieausweis-Dokument aushängen.
Wichtig zu beachten:
Hauseigentümern, die der Ausweispflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Welche Art von Energieausweis benötige ich für meine Immobilie?
Generell werden je nach Gebäudenutzung zwei unterschiedliche Dokumente ausgestellt: der verbrauchsorientierte (voEA) und der bedarfsorientierte (boEA) Energieausweis.
Bei Nichtwohngebäuden wie Büros, Fabriken und Verwaltungsgebäuden ist die Art des Ausweises frei wählbar. Auch für Wohnimmobilien existiert Wahlfreiheit. Lediglich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Sind in der Immobilie sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden, müssen Sie für beide Flächen getrennte Energieausweise erstellen. Beachten Sie, dass in manchen Fällen ebenso Bagatellgrenzen existieren wie beispielsweise bei einer Hausmeisterwohnung in einem großen Verwaltungsgebäude. Hierfür sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vor.
Sollten Sie sich unsicher sein, welchen Energieausweis Sie anfordern müssen, dann buchen Sie unsere professionelle Beratung zu diesem Thema!
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Das sind die Unterschiede.
Das Ausweisformular ist bei beiden Energieausweisen gleich und besteht aus vier Seiten. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweise hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf auf Grundlage des aktuellen Zustands des Gebäudes. Der Vorteil, der sich darauf ergibt: Der bedarfsorientiere Energieausweis ermöglicht eine nutzerunabhängige Beurteilung. In beiden Dokumenten sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf der vierten Seite vermerkt.
Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ist die Basis des Verbrauchsnachweises. Die Ergebnisse hängen damit stark vom Nutzerverhalten der Bewohner sowie der Witterung ab und sind unter Umständen nicht aussagekräftig.
Bedarfsausweis
Die Bausubstanz sowie die Heizanlagentechnik werden beim Erstellen des Bedarfsausweises durch einen Experten bewertet. Dieser ermittelt auf dem Rechenweg den zu erwartenden End- sowie Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes. Der Bedarfsausweis ist für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten Pflicht, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis dürfen grundsätzlich nur Fachleute erstellen, die bestimmte Qualifikationen nachweisen. So ist sichergestellt, dass der Energieausweis alle Anforderungen erfüllt.
Gut zu wissen: Im Gesetzestext werden unter anderem alle zur Ausstellung berechtigten Berufsgruppen wie Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsämter, Architekten, Bauingenieure und Schornsteinfeger benannt. Auch unsere Ingenieure erstellen Ihnen einen fachgemäßen Energieausweis.
Welche Daten werden für die Beantragung eines Energieausweises benötigt?
Damit Ihnen ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden kann, sind entsprechende Daten zum Gebäude nötig:
- Gebäudefläche
- Anzahl der Wohneinheiten
- Angaben zur technischen Ausstattung: Art der Heizung und des Warmwasserspeichers
- energetische Qualität von Fenstern, der Fassade, dem Keller und dem Dach
- digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile
Für den Verbrauchsnachweis benötigen Sie folgende Angaben:
- Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen
- Wohnfläche des Gebäudes
- Baujahr der Heizungsanlage
Was kostet ein Energieausweis und wie lange ist er gültig?
Die Kosten für das Ausstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises hängen von der Gebäudegröße und dem Umfang der Analyse ab. Voraussetzung für eine Auswertung sind entsprechende Verbrauchsdaten. Diese werden gegen eine bestimmte Gebühr von den örtlichen Energieversorgern ermittelt. Wir bieten Ihnen unseren Service zum Sonderpreis für 420 Euro an. Bestellen Sie jetzt Ihren Bedarfsausweis bei uns!
Die Kosten für die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt etwa 69 Euro pro Wohngebäude. Für Gewerbeimmobilien liegt der Preis des Ausweises bei rund 119 Euro. Sie haben die Möglichkeit, den Energieausweis auch online zu beantragen.
Sowohl der verbrauchsorientierte als auch der bedarfsorientierte Energieausweis sind jeweils zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Verbrauchsorientiert
Gesetzliche Vorgabe:
Seit dem 01. Mai 2014 müssen Eigentümer von Wohngebäuden deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Bereits in Annoncen muss das Ergebnis des Energieausweises angegeben werden. Einem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis der gemessenen Energieverbräuche der letzten 3 Jahre ausgestellt.
Voraussetzung für Verbrauchsdaten:
Voraussetzung für die Verwendung der Verbrauchsdaten ist eine unterbrechungsfreie Energieversorgung durch die NEW im gesamten Gebäude. Verbrauchswerte anderer Energielieferanten sind uns leider nicht zugänglich. In Gebäuden mit weniger als drei Wohneinheiten bitten wir den Vermieter, das Einverständnis der Wohnungsnutzer vorzulegen, um die Verbrauchsdaten veröffentlichen zu können.
Verbrauchsdaten:
Die Verbrauchsdaten können durch die NEW, sofern vorhanden, gegen eine Bearbeitungsgebühr recherchiert werden. Für zentral beheizte Wohngebäude kostet die Datenrecherche 59,- EUR. Für dezentral beheizte Wohngebäude kommt je zusätzlicher Heizanlage ein Zuschlag von 5,- EUR hinzu. (Alle Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.)
Preis:
Der Preis für die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 69,- EUR pro Gebäude. Für gewerblich genutzte Flächen beträgt die Gebühr 119,- EUR. Den Preis für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises kalkulieren wir gerne individuell, da zunächst der Arbeitsaufwand je nach Gebäudegeometrie abgeschätzt werden muss.
Ausnahmen:
Für die meisten Gebäude kann die Ausweisart (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) frei gewählt werden. Lediglich für den Fall, dass das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten besitzt und für das gleichzeitig der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, darf nur der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.
Sehen Sie hier das Musterbeispiel eines verbrauchsorientierten Energieausweises.
- Sonderpreis schon ab
- 69 €
Bedarfsorientiert
Gesetzliche Vorgabe:
Seit dem 01. Mai 2014 müssen Eigentümer von Wohngebäuden deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Bereits in Annoncen muss das Ergebnis des Energieausweises angegeben werden. Einem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Für den bedarfsorientierten Energieausweis spielt der gemessene Verbrauch keine Rolle: Hier analysiert ein Energieberater den energetischen Zustand aller Außenbauteile des Gebäudes und berechnet unabhängig vom Nutzerverhalten die benötigten Kennwerte.
Preis:
Den Preis für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises kalkulieren wir gerne individuell, da zunächst die Arbeitsleistung je nach Gebäudegeometrie abgeschätzt werden muss. Er beträgt je nach Aufwand ab 420 Euro.
Ausnahmen:
Für die meisten Gebäude kann die Ausweisart (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) frei gewählt werden. Lediglich für den Fall, dass das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten besitzt und für das gleichzeitig der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, darf nur der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.
Hier sehen Sie das Musterbeispiel eines bedarfsorientierten Energieausweises.
- Sonderpreis schon ab
- 420 €
Jetzt Energieausweis beantragen: Buchen Sie jetzt Ihre unabhängige Beratung!
Wir als Energieexperte bieten Ihnen ein großes Beratungsangebot rund um das Thema Energieeffizienz von Gebäuden. Neben dem Ausstellen eines Energieausweises, bieten wir auch Beratung zur energetischen Gebäudesanierung und Thermografie an.
Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin bei unseren Experten!