Neue HKVO-Pflichten spielend erfüllen
Mieter-Verbrauchsinformationen einfach umsetzen mit NEW DAT!
Rechtssichere Heizkostenabrechnung
Vollständig umlagefähige Kosten
Flexible Versandoptionen
Neue Anforderungen aus HKVO seit dem 01.01.2022
Die Novellierung der Heizkostenverordnung definiert neue Pflichten. Mit deutlicher Verzögerung wurden nun Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (kurz: EED) in deutsches Recht übersetzt. Der Gesetzgeber verspricht sich davon, das Verbrauchsverhalten der Haushalte positiv zu beeinflussen hin zu mehr Energieeinsparung.
Damit dies gelingt, sieht § 6a der HKVO vor, dass Sie Ihren Mieterinnen und Mietern monatlich eine Verbrauchsinformationen zukommen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Mietobjekt privat oder gewerblich genutzt wird.
Rechtssicherheit schon ab 4,64 Euro brutto pro Einheit und Jahr
NEW DAT! unterstützt Sie bereits bei der Erfüllung von Pflichten aus früheren HKVO-Novellen. Auch für diese neue Anforderung der Verbrauchsinformation finden Sie die passende Lösung mit NEW Energie. Alles, was Sie dazu benötigen, ist Ihr Zugang zum NEW DAT!-Portal. Dort hinterlegen Sie einfach, in welcher Form Ihren Mieterinnen und Mietern die Information zugehen soll. Passend zu den individuell bevorzugten Kommunikationskanälen oder Ihren internen Prozessen.
Das NEW DAT!-Portal: sicher und effizient
Mit dem NEW DAT!-Portal bündeln Sie wichtige Prozesse zur rechtskonformen Heizkostenabrechnung an einem einzigen Ort. Mit uns können Sie schon jetzt – und damit vor vielen anderen - Rechtssicherheit in puncto Verbrauchsinformation erlangen.
Sie wollen sich erst einen Überblick verschaffen? Kein Problem! Sie können die Verbrauchsinformation an Ihre Mieter und Mieterinnen jederzeit nachbestellen. Bestellen Sie einfach nur den kostenlosen NEW DAT!-Portalzugang.
Ihre Möglichkeiten
In drei Schritten zur automatischen Verbrauchsinformation mit NEW DAT!
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