In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen. Unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse ist die Erlaubnis in Form der Grundstückseigentümererklärung zu erteilen. Da der Anschlussinhaber für alle genutzten und verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, ist von der gemeinsamen Nutzung dringend abzuraten. Eine Ausnahme kann familienintern in Mehrgenerationenhäusern umgesetzt werden.
Sollte Ihr Mieter einen Glasfaseranschluss nutzen wollen, schließt er selbst den Vertrag über ein Glasfaserprodukt mit dem Diensteanbieter ab. Der Glasfaseranschluss wird aber nur dann gebaut, sofern Sie Ihr Einverständnis für die Installation des Anschlusses in Ihrer Immobilie geben. Die Genehmigung erteilen Sie durch das Unterzeichnen der Grundstückseigentümererklärung von Deutsche Glasfaser. Zieht Ihr Mieter aus, bleibt der Glasfaseranschluss bestehen, sodass der Nachmieter einen Vertrag bei einem Diensteanbieter abschließen und den Anschluss nutzen kann. Sofern Ihr derzeitiger Mieter keinen Vertrag abschließen möchte, Sie aber den Anschluss für Ihre Immobilie wünschen, raten wir Ihnen in jedem Fall zu einem Kompromiss mit dem Mieter, z. B. in Form einer Kostenaufteilung. Denn nach der Nachfragebündelung, sollte das Netz gebaut werden, kostet der Anschluss ab 750 Euro.