NEW Energie Logo
Wichtige Informationen

Das müssen Sie zur Ersatzversorgung wissen

Lesezeit: 3 min
Ein Mann auf einer Gartenliege schaut sich mit einem Tablet alles Wissenswertes über die Energietarife bei der NEW Energie an.

Ihr bisheriger Energielieferant hat Ihren Vertrag gekündigt oder kann Sie nicht weiter mit Strom bzw. Gas beliefern. Doch keine Sorge! Ihre Versorgung ist unterbrechungsfrei sichergestellt. Denn die NEW Energie springt ein und übernimmt als örtlicher Grundversorger. Diese sogenannte Ersatzversorgung endet nach drei Monaten.

Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten in den Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Ersatzversorgung.

Sollten Sie in der Zwischenzeit bereits einen anderen Energieliefervertrag mit der NEW geschlossen haben, gelten selbstverständlich die darin vereinbarten Preise und Lieferzeiträume.

Sie haben noch keine Alternative zur Ersatzversorgung gefunden? In unserem Tarifrechner finden Sie attraktive Angebote.

Vater und Tochter sitzen im offenen Kofferraum und vergleichen die Autostromtarife der NEW Energie über ein Tablet.
Ein zufriedener Photovoltaikanlagen-Besitzer telefoniert vor seinem Einfamilienhaus, auf dessen Dach die Photovoltaikanlage der NEW Energie zu sehen ist.

Ihr Schutz und Ihre Sicherheit

Die NEW Energie:

  • stellt Ihre Versorgung unterbrechungsfrei sicher,

  • bietet attraktive Tarife an,

  • liefert Antworten auf Fragen.

Fragen zur Situation Ihres bisherigen Energieanbieters

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Fragen zu Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Energieversorger beantworten können. Wenden Sie sich bei Fragen im Zweifelsfall an die bekannten Beratungsstellen wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale oder ziehen Sie juristischen Beistand hinzu. Weitere Informationen zu Insolvenzen von Energieanbietern und Ihren Handlungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Sie haben ein Anliegen zu Ihrem Vertrag mit der NEW?

Am besten registrieren Sie sich für unser Online-KundenCenter „Meine NEW Energie“. Ohne Wartezeit haben Sie Ihre Konditionen im Blick und alle Dokumente im Postfach. Ihren Abschlag können Sie einfach prüfen und bei Bedarf ändern. Oder Sie hinterlegen Ihre Zählerstände – alles passwortgeschützt und sicher verschlüsselt an einem Ort! Sie brauchen nur Ihre Vertragskonto- und Zählernummer. Hier geht es direkt zur Registrierung. Sie möchten gerne Sicherheit haben, dass Ihr Anliegen bei uns angekommen ist? Kein Problem! Senden Sie uns eine Nachricht über das Online-KundenCenter oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken!

Ein Mitarbeiter der NEW leistet Beratungsservices bezüglich Energieeffizienz bei einem jungen Paar zu Hause.

Ersatzversorgung wird Grundversorgung - das muss nicht sein!

Sollten Sie nach den drei Monaten der Ersatzversorgung noch keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie entsprechend § 2 Abs. 2 GVV automatisch zu den Bedingungen und Preisen der Grundversorgung beliefert. Diese Grundversorgungspreise finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Wir empfehlen Ihnen aber, schnell zu sein und sich einen attraktiven Tarif aus unserem Angebot auszusuchen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Tarifrechner.

Häufige Fragen und Antworten zur Ersatzversorgung

Für den Fall, dass ein Lieferant, aus welchen Gründen auch immer, seine Lieferverpflichtung nicht mehr erfüllen kann, hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Der betroffene Kunde wechselt automatisch zum regionalen Grundversorger und erhält weiterhin unterbrechungsfrei Energie. Der Grundversorger gewährleistet dann im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ die Energielieferung. Die Versorgung erfolgt gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Grundversorger ist immer der Lieferant, der die meisten Haushalte in einem Netzgebiet versorgt.

Die Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung gelieferte Energie stellt Ihnen der Grundversorger in Rechnung. Die Ersatzversorgungspreise finden Sie hier.

Nach der Grundversorgungsverordnung dauert die Ersatzversorgung maximal drei Monate. Während der Ersatzversorgung haben Sie kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten, um ihre zukünftige Energieversorgung schnell vertraglich neu zu ordnen.

Falls Sie Ihre zukünftige Energieversorgung nicht innerhalb der drei monatigen Ersatzversorgung neu geregelt haben, fallen Sie automatisch in den Grundversorgungstarif des Grundversorgers.

Ja. Sie müssen dem Grundversorger die Energie bezahlen, die Sie von ihm geliefert bekommen. Haben Sie bei Ihrem alten Lieferanten Vorkasse geleistet, müssen Sie mit einem finanziellen Verlust rechnen.