Energieaudit nach DIN 16247 - Pflicht und Chance

Wer muss ein Energieaudit umsetzen?

Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mindestens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sind laut Energiedienstleistungsgesetz zu einem Audit verpflichtet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht ausgenommen.

Besonderheiten

Unternehmen, die Teil eines Verbundes mit Beteiligungen von mehr als 50 Prozent sind, müssen die Daten sämtlicher Unternehmen addieren und prüfen, ob diese die Kennzahlen übersteigen. Sollte dies der Fall sein, muss jedes Unternehmen ein Energieaudit umsetzen.

Unternehmen, die mit mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent an einem anderen Unternehmen beteiligt sind. Übersteigen die addierten Mitarbeiterzahlen, Umsätze und Bilanzzahlen der beiden Unternehmen die Kenngrößen, ist ein Energieaudit Pflicht.

Vorgaben zur Umsetzung

Das erste Audit musste bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Danach steht alle vier Jahre ein neues Audit an.

In der Regel etwa drei Tage. Nach einer Auftaktbesprechung stellen Sie der NEW Energie Ihre Verbrauchsdaten zur Verfügung. Bei einer Betriebsbegehung machen wir uns ein Bild von Ihren Räumlichkeiten und Produktionsanlagen. Anschließend werten wir die Daten für Sie aus und erstellen eine Analyse, die wir Ihnen bei einer Abschlussbesprechung gerne im Detail vorstellen. Dieser Bericht gilt auch als Nachweis für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Häufigkeit und Dauer

Unser Angebot für Sie:

Evaluierung

Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen, ob Sie von der Anforderung betroffen sind.

Beratung

Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Energieaudit und Energiemanagement-Systeme.

Durchführung

Wir führen mit Ihnen gemeinsam das Energieaudit durch.

Energiebericht

Sie erhalten einen normkonformen Abschlussbericht, der alle Ergebnisse optisch ansprechend zusammenfasst.

  • Energie effizient nutzen
  • Kosten optimieren
  • Umwelt schonen

Was passiert, wenn ich keinen Energieaudit mache?

Im Ernstfall droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das Bafa verlangt keine Meldung eines Audits, kontrolliert aber stichprobenartig, ob die verpflichteten Unternehmen ein Audit gemacht haben.

Es lohnt sich, das Audit nicht nur als lästige Pflicht zu begreifen. Aus unserer Analyse können Sie wertvolle Tipps für mehr Energieeffizienz ableiten. Oft reichen schon kleine und günstige Veränderungen, um hohe Kosten zu reduzieren.

Sie haben Fragen zum Energieaudit?

Rufen Sie uns an. Unsere Experten beraten Sie gerne:

Tel.: 02166 558-2364