Informationen für Verbraucher
Erläuterungen zur thermischen Abrechnung nach DVGW Regelwerk G 685
Erdgas ist ein Naturprodukt. Seine Zusammensetzung und damit dessen Energiegehalt unterliegen natürlichen Schwankungen.
Aber auch die örtlichen Gegebenheiten beim Kunden haben einen Einfluss auf den Energiegehalt des Gases. So haben die Höhe einer Lieferstelle, aber auch die jeweilige Temperatur sowie der Luftdruck in der Umgebung Einfluss auf das Gasvolumen.
Um eine besonders genaue, für alle Kunden identische Berechnungsgrundlage erstellen zu können, hat die Energiewirtschaft ein Abrechnungsverfahren – die so genannte thermische Abrechnung - entwickelt. Dieses Abrechnungsverfahren ist im DVGW Regelwerk G 685 festgelegt. Die Einhaltung des Verfahrens wird regelmäßig von den zuständigen Eichämtern überprüft.
Thermische Abrechnung
Unter der thermischen Abrechnung versteht man die Umrechnung des über dem Gaszähler gemessenen Volumens (m³) Erdgas in das Äquivalent Kilowattstunden (kWh), die anschließend mit dem Arbeitspreis (ct/kWh) abgerechnet werden. Zur Ermittlung der Kilowattstunden wird der gemessene Verbrauch (m³) mit einer Zustandszahl sowie einem Brennwert multipliziert. Die Netzbetreiber teilen der NEW Energie neben dem Zählerstand die abrechnungsrelevanten Brennwerte sowie die Zustandszahl mit. Zählerstand, Volumen, Brennwert und Zustandszahl sind auf der Gasrechnung der Kunden angegeben.
Was ist der Brennwert?
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist. In Deutschland wird Erdgas aus unterschiedlichen Ländern bzw. Erdgasfeldern mit unterschiedlicher Qualität ins Leitungsnetz eingespeist. Die vom Netzbetreiber übermittelten, abrechnungsrelevanten Brennwerte berücksichtigen diese Qualitätsschwankungen.
Was ist die Zustandszahl?
Das Erdgas wird dem Kunden im Betriebszustand geliefert. Dieser wird von den örtlichen Gegebenheiten, wie Lage der Lieferstelle, Luftdruck oder Temperatur, beeinflusst. Um diese Einflüsse zu kompensieren, erfolgt die Abrechnung für alle Kunden auf der Grundlage des Normzustandes des Erdgases. Dazu muss der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Die Umrechnung auf den Normzustand erfolgt über die Zustandszahl, die durch den Netzbetreiber in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Höhe des Netzgebietes, der Temperatur und dem Messdruck am Gaszähler festgelegt wird. Die Zustandszahl bleibt in der Regel unverändert. Gerne teilen wir ihnen auf Anfrage die für Sie gültigen Parameter zur Berechnung der Zustandszahl mit.
Was ist zu tun bei Gasgeruch?
Keine Panik!
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von außen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Funkenbildung
Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingenl!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst Ihres Gasversorgungsunternehmens ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und ruck-zuck zur Stelle. Dieser Sicherheitsservice kostet Sie keinen Pfennig - auch wenn es es "falscher Alarm" gewesen sein sollte. Wichtig: Beim Telefon oder Handy können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
Weitere Informationen rund um Erdgas
Erdgas - eine ideale Energie: Erdgas ist vielseitig, wirtschaftlich, bequem und schont die Umwelt. Außerdem ist es eine sichere Sache: Erdgas ist völlig ungiftig - und wenn Sie mit Ihren Gasgeräten und -anlagen richtig umgehen, können Sie auch in der Anwendung auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen.
Der Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. hält eine Vielzahl von Tipps für Sie bereit!
Sicherheit in der Gerätetechnik Jahres-Check im Haus
Immer richtig liegen Sie, wenn Sie drei grundsätzliche Regeln befolgen:
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig von einem Fachmann überprüfen
- Lassen Sie bei Störungen an Gasgeräten oder bei Schäden an Gasleitungen nur Fachleute 'ran
- Gehen Sie regelmäßig "auf Hausschau" und machen Sie den Jahres-Check an Gasgeräten und Gasleitungen