Umweltförderprogramm 2020 der NEW Energie
Voraussetzungen und Informationen
- Installation, Inbetriebnahme, Erstzulassung bzw. Neuerwerb ab dem 01.01.2020
- Installation durch das örtliche Fachhandwerk und Neuerwerb nur über den örtlichen Fachhandel (kein Online-Versand o. ä.)
- Vorlage von Kaufbeleg, Rechnung bzw. Fahrzeugschein in Kopie
- Bei Hocheffizienzumwälzpumpen: Nachweis des Herstellers
- Anträge für das Umweltförderprogramm 2020 werden bis Ende Januar 2021 angenommen.
- Es können nur komplette Anträge mit Kaufbeleg/Rechnung, Effizienzlabel bzw. Fahrzeugschein bearbeitet werden.
- Die gesamte Energieversorgung (Strom und Erdgas, soweit für diese Energiearten die Voraussetzungen vorliegen) für die Abnahmestelle erfolgt für die Dauer von einem Jahr ausschließlich durch die NEW Energie.
- Bei Rückfragen rufen Sie uns bitte an unter Tel. 02166 558-8606 oder senden Sie uns eine E-Mail.