FAQ Solaranlage

Sie möchten sich über die Installation Ihres EnergieDaches informieren? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das EnergieDach ist ein Dienstleistungsangebot der NEW Energie, welches sich sowohl an Privat- als auch an Gewerbekunden richtet, die ihren eigenen Strom produzieren möchten. Die NEW Energie errichtet dazu eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kunden.

Bei privaten Endkunden ist es notwendig, dass der Kunde gleichzeitig Gebäudeeigentümer ist. Die NEW verpachtet dem Kunden die Photovoltaik-Anlage über einen Zeitraum zwischen 10 und 18 Jahren.
Der Kunde ist Anlagenbetreiber und kann den produzierten Strom unter dem Eigenstromprivileg nutzen. Er deckt so einen Teil seines Strombedarfs und verringert seinen Bezug aus dem öffentlichen Netz.

  • Zu wem passt das EnergieDach?

    Das EnergieDach ist attraktiv für private und gewerbliche Kunden, die folgende Eigenschaften überwiegend erfüllen:

    • Private Endkunden wohnen in der eigenen Immobilie, für Gewerbekunden gibt es diese Beschränkung nicht.
    • Es gibt eine ausreichend große, überwiegend wenig verschattete Dachfläche.
    • Das Dach ist ein Flachdach oder ein Schrägdach mit Ausrichtung nach Osten, Westen oder Süden.
    • Der jährliche Stromverbrauch beträgt idealerweise 3.500 Kilowattstunden (kWh) oder mehr.
    • Es ist von Vorteil, wenn auch tagsüber Strom verbraucht wird (z. B. zum Kochen, Waschen oder für die Wärmepumpe).
  • Welche Vorteile hat das EnergieDach?

    Ein Teil der Stromkosten des Kunden sinkt und ist langfristig planbar. So spart er oft schon ab dem ersten Jahr Stromkosten. Der Kunde trägt keine Investitionskosten. Mit der NEW Energie hat der Kunde einen langfristig starken und zuverlässigen Partner an seiner Seite. Wir kümmern uns um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage. Wir sorgen mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt. Sollte trotzdem einmal etwas defekt sein, profitieren Sie von der Funktionsgarantie. Die NEW Energie übernimmt die Reparatur auf eigene Kosten. Dank der nachhaltigen Stromerzeugung aus der Energie der Sonne schont der Kunde die Umwelt.

  • Rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage trotz des geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes?

    Ja, eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich durch den Eigenverbrauch von Solarstrom (ca. 60 %), da so der Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom reduziert wird. Die EEG-Förderung spielt so nur noch eine untergeordnete Rolle. Für neue Anlagen gelten die folgenden Regelungen: Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp ist der jährliche Eigenverbrauch bis 10.000 kWh Solarstrom abgabefrei, bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp muss eine Abgabe (verminderte EEG-Umlage) für den Solarstrom-Eigenverbrauch gezahlt werden. Anlagen bei Einfamilienhäusern liegen in der Regel unter 10 kWp, sodass Sie sich keine Sorgen wegen der EEG-Umlage machen müssen. Ihr EnergieDach wird außerdem so ausgelegt, dass Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen.

  • Bleibt die Höhe der Einspeisevergütung während der Vertragslaufzeit konstant?

    Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.

  • Ist es möglich, seinen Stromlieferanten selbst zu wählen, oder wird gleichzeitig ein Vertrag mit der NEW Energie über die Stromlieferung abgeschlossen?

    Nein, der Stromlieferant ist frei wählbar und Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Vertrag über den Strombezug mit der NEW Energie abzuschließen. Allerdings können wir Ihnen sehr interessante Angebote für die Stromlieferung bieten. Schauen Sie doch gleich auf unserer Stromtarif-Seite und wählen Sie den passenden Tarif.

  • Ist es möglich, als Vermieter das Pachtmodell zu nutzen, um den Solarstrom der Photovoltaik-Anlage an die Mieter weiterzuverteilen?

    Nein, dies ist im angebotenen Pachtmodell nicht vorgesehen. Hauseigentümer werden zu Stromlieferanten, wenn Sie den Solarstrom der Photovoltaik-Anlage an ihre Mieter weiterverteilen. Die wichtigste Voraussetzung für das Vorliegen von Eigenverbrauch ist die Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher. Der Hauseigentümer ist laut Vertrag der Betreiber der Anlage und die NEW Energie der Eigentümer. Im Falle der Lieferung des Solarstroms an einen weiteren Endverbraucher (Mieter) wird der Betreiber (Hauseigentümer) in diesem Modell zum Stromlieferanten gemäß § 5 EEG sowie § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der den Solarstrom nicht selbst verbraucht. Daraus resultieren neben dem Wegfall der EEG-Umlagenbefreiung bzw. reduzierten EEG-Umlage durch das Eigenstromprivileg zusätzlich verschiedene rechtliche Verpflichtungen und ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand.

  • Welche Dachflächen eignen sich für die Installation einer Photovoltaik-Anlage?

    Alle herkömmlichen Dachformen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet. Von hoher Bedeutung sind die Faktoren Dachneigung, verfügbare Dachfläche und Dachausrichtung. Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, müssen Sie zunächst prüfen, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

  • Wie wird die Photovoltaik-Anlage ausgelegt?

    Die Photovoltaik-Anlage wird auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil von rund 60 % ausgelegt. Das bedeutet, Sie verwenden rund 60 % des Stromes, den die Photovoltaik-Anlage produziert, direkt in Ihrem Haushalt oder Gewerbe. Der restliche Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Sie erhalten dafür eine garantierte Vergütung entsprechend der Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes (EEG). Ein kooperierender Fachbetrieb übernimmt die detaillierte Auslegung und Planung der Photovoltaik-Anlage für Ihr Dach.

  • Was ist der Eigenverbrauchsanteil?

    Als Eigenverbrauchsanteil bezeichnet man den selbstgenutzten Anteil des erzeugten Solarstromes. Ein Beispiel: Werden pro Jahr durch die Photovoltaik-Anlage 3.000 kWh Solarstrom erzeugt und davon 1.800 kWh direkt im eigenen Gebäude verbraucht, so beträgt der Eigenverbrauchsanteil 60 %.

  • Was ist der Autarkiegrad?

    Als Autarkiegrad bezeichnet man den Anteil des selbstgenutzten Solarstroms der Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gesamtstromverbrauch. Ein Beispiel: Der jährliche Stromverbrauch beträgt 6.000 kWh pro Jahr. 1.800 kWh des durch die Photovoltaik-Anlage produzierten Solarstroms werden direkt im Gebäude genutzt, sodass ein Autarkiegrad von 30 % erreicht wird.

  • Welche Komponenten werden für das EnergieDach verwendet?

    Das EnergieDach besteht aus hochwertigen technischen Komponenten. Diese sorgen für stabile Stromerträge, hohe Effizienz und eine lange Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage. Bei der Installation und Wartung Ihrer Photovoltaik-Anlage vertrauen wir auf regionale Spezialisten. Warum das wichtig ist? Wenn Sie nach der Vertragslaufzeit die Photovoltaik-Anlage behalten möchten, können Sie, dank der hohen Qualität, noch lange günstigen Solarstrom verbrauchen.

  • Kann ein Batteriespeicher verwendet werden?

    Ja, die Integration von Speichersystemen kann in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll sein. In unserem Produkt EnergieDach Premium ist bereits ein Stromspeicher enthalten. Alternativ kann bei vielen bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen ein Speicher nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns einfach dazu an.

  • Welche Besonderheiten müssen beachtet werden, wenn sich bereits eine Wärmepumpe im Haus befindet?

    Wenn im Haushalt bereits eine Wärmepumpe vorhanden ist, muss entschieden werden, ob diese zum Teil mit dem selbst erzeugten Solarstrom betrieben werden soll. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob ein günstiger Wärmepumpenstromtarif verfügbar ist, der i. d. R. über einen separaten Zähler abgerechnet wird. Die Entscheidung über die Solarstromnutzung beeinflusst dann die Gestaltung der Zählerlösung.

    Prinzipiell bestehen zwei Optionen:

    • 1-Zähler-Lösung: Solarstrom kann für die Wärmepumpe verwendet werden, aber es kann kein günstiger Wärmepumpentarif genutzt werden.
    • 2-Zähler-Lösung getrennt: Solarstrom kann nicht für die Wärmepumpe verwendet werden, aber ein günstiger Wärmepumpentarif ist nutzbar.

     

    Da sich die Stromtarife für Wärmepumpen und die Grundpreise (Kosten für die Zähler) des jeweiligen Energieversorgers unterscheiden können, kann keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, welche Option wirtschaftlich am besten ist. Hierfür ist eine individuelle Berechnung nötig.

  • Welche Beeinträchtigungen der Anlage werden durch Schnee, Regen oder Vogelexkremente ausgelöst?

    Von einer dauerhaften Beeinträchtigung der Stromproduktion der Photovoltaik-Anlage durch Schnee, Regen oder Vogelexkremente ist nicht auszugehen. Kurzfristig sind geringere Erträge denkbar, die in der Kalkulation bereits berücksichtigt sind. Schnee rutscht durch die glatte Oberfläche und Schräglage der Anlage schnell ab und führt nur kurzfristig zu geringeren Erträgen in der Produktion. Bei Regen ist kurzzeitig eine geminderte Stromproduktion zu verzeichnen. Allerdings sind die Module dafür ausgelegt, auch bei diffusen Lichtverhältnissen die bestmögliche Stromproduktion zu gewährleisten. Vogelexkremente werden durch Regen und den Selbstreinigungseffekt (Lotuseffekt) der Module keine längerfristige Minderung der Stromproduktion auslösen.

  • Ist ein Blitzschutz nötig?

    Nein, die Photovoltaik-Anlage benötigt für sich keinen Blitzschutz. Eine Einbindung in ein funktionierendes Blitzschutzkonzept ist aber selbstverständlich möglich.

  • Ist eine Abschaltung bei Überproduktion nötig?

    Eine solche Abschaltung ist nicht nötig, da die Einspeisewirkleistung für Kleinanlagen < 30 kWp, wie bei Ihnen verbaut, von vornherein auf 70 % der Modulleistung begrenzt wird. Dies ist eine Folge gesetzlicher Regelungen im EEG.

  • Wem gehört die Photovoltaik-Anlage?

    Eigentümer der Photovoltaik-Anlage ist die NEW Energie. Besitzer der Photovoltaik-Anlage sind Sie. Der gesamte Strom, den die Photovoltaik-Anlage produziert, gehört Ihnen.

  • Benötigt man eine Baugenehmigung für die Photovoltaik-Anlage?

    In der Regel ist keine Baugenehmigung für die Installation auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus erforderlich. Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, muss zunächst geprüft werden, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

  • Ist die Photovoltaik-Anlage als Grunddienstbarkeit eingetragen?

    Nein, die Photovoltaik-Anlage ist nicht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Wir bringen die Photovoltaik-Anlage nur zu einem vorübergehenden Zweck auf Ihrem Dach an (als sog. Scheinbestandteil). Damit stellen wir sicher, dass die Anlage – obwohl sie fest mit dem Gebäude verbunden wird – nicht automatisch in Ihr Eigentum übergeht (siehe hierzu BMF-Schreiben vom 19.04.1971 - sog. Leasingerlass). Die Photovoltaik-Anlage wird somit nicht Bestandteil des Vertragsobjekts und ist daher als bewegliches Wirtschaftsgut zu werten (vgl. OFD Rheinland vom 10.07.2012, S 2130 - 2011 0003 - St 142).

  • Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?

    Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 10, 15 oder 18 Jahren können Sie sich individuell mit uns darauf einigen, die Photovoltaik-Anlage zu äußerst günstigen Konditionen zu erwerben, um weiter zu sparen.

  • Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe oder vererbe?

    Der neue Eigentümer kann Ihren EnergieDach-Vertrag übernehmen und seinerseits von den günstigen Konditionen profitieren. Wirtschaftlich ist diese spätere Übernahme sehr attraktiv.

  • Welche zusätzlichen Kosten können auf mich zukommen?

    Beim EnergieDach handelt es sich um ein Rundum-Sorglos-Paket. Es treten über die gesamte Vertragsdauer keine zusätzlichen Kosten auf.

  • Wie sind die Abrechnungsmodalitäten geregelt?

    Es erfolgt eine monatliche Abrechnung (Pacht) durch die NEW Energie und auch die EEG-Vergütung seitens Netzbetreiber wird i. d. R. monatlich erstattet.

  • Brauche ich eine zusätzliche Versicherung?

    Eine Versicherung, die alle Ihre Risiken im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Anlage abdeckt, ist im Angebot enthalten. Ggf. ist es sinnvoll, nach der Installation eine Meldung an die eigene Gebäudeversicherung zu machen (i. d. R. keine Erhöhung der Beiträge).

  • Welche Auswirkungen können hinsichtlich Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer entstehen?

    Hier kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden und Sie sollten auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt halten.

  • Muss ich als Kunde die Photovoltaik-Anlage selbst bei der Bundesnetzagentur anmelden?

    Der Kunde ist per Gesetz dazu verpflichtet, seine Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) selbst anzumelden. Dies geschieht unbürokratisch online am Installationstag und ist sehr einfach umsetzbar.

  • Lohnt sich das EnergieDach auch für Gewerbekunden?

    Das EnergieDach lohnt sich bereits ab dem 1. Jahr. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass der Strom, den Sie von Ihrem Energieversorger beziehen, in den nächsten Jahren teurer und sich die jährliche Ersparnis somit steigern wird. Der Preistrend für Gewerbestrom zeigt nämlich nach oben. Ursächlich hierfür sind insbesondere staatliche Umlagen. Alleine in den vergangenen drei Jahren hat der Gesetzgeber drei neue Umlagen geschaffen: die Umlage zum Ausgleich netzentgeltbefreiter Industrieunternehmen, die Offshore-Haftungsumlage und eine Umlage für abschaltbare Lasten. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren auch die Netzentgelte merklich angestiegen; und da im Zuge der Energiewende weiterhin hohe Investitionen in den Ausbau der Stromnetze notwendig sein werden, wird sich dieser Trend mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Im Gegensatz zum Strom, den Sie von Ihrem Versorger beziehen, bleibt Ihr Solarstrom vom eigenen Dach über die gesamte Vertragslaufzeit gleich teuer und erhöht somit Ihre Planungssicherheit und Unabhängigkeit. Zusätzlich zur Vermeidung sämtlicher Investitionskosten profitieren Sie während der Vertragslaufzeit auch von der Vermeidung der Wartungs-, Instandhaltungs- und Versicherungskosten für Ihr EnergieDach, welche im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Pakets übernommen werden. Sie nutzen während der Vertragslaufzeit Ihren Solarstrom also komplett ohne Risiko. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernehmen Sie die Photovoltaik-Anlage und betreiben diese noch Jahre weiter. Sie profitieren nach Ablauf der Vertragslaufzeit besonders durch den Wegfall der Pachtentgelte, die Einkünfte aus der EEG-Vergütung, welche Ihnen für insgesamt 20 Jahre staatlich garantiert ist, und der Vermeidung von teurem Netzstrom.

  • Wenn ich die Anlage von der NEW Energie günstig nach der Vertragslaufzeit erwerbe und sie später entsorgen will, wie hoch sind dann die Entsorgungskosten?

    Hier kann natürlich realistischerweise heute noch keine verifizierbare Summe für in 30 Jahren genannt werden. Allgemein ist aber zu sagen, dass die Kosten moderat sein sollten. Es geht primär um die Demontagekosten durch einen Installateur. Die Entsorgung bzw. das Recycling ist per Gesetz kostenlos. Die Hersteller der verbauten Module sind Mitglieder des PV Cycle (siehe: www.pvcycle.org) und sichern eine kostenlose Entsorgung zu.

  • Wer installiert das EnergieDach?

    Die NEW Energie kooperiert bei der Installation Ihres EnergieDaches mit erfahrenen und leistungsfähigen Fachbetrieben. Typische EnergieDächer für unsere Privatkunden werden an nur einem Tag installiert.

  • Wie wird die Photovoltaik-Anlage montiert?

    Auf einem Flachdach werden die Module aufgeständert und erhalten eine Beschwerung, um ihren Halt zu gewährleisten. Hierzu ist unbedingt ein Nachweis über die geeignete Statik zu erbringen. Auf einem Schrägdach erfolgt die Montage mittels Gestellsystem, das fachmännisch mit den Dachbalken verbunden wird. Gegebenenfalls kann eine Gerüststellung nötig sein.

  • Wie werden die Kabel der Photovoltaik-Anlage verlegt?

    Die Kabelführung kann mittels mitgelieferter Fotos geplant werden. Geeignete Gegebenheiten (Kaminschacht, Leerrohre) werden genutzt oder die Kabel werden verdeckt entlang der Außenwand gelegt und eine Bohrung zum Zählerschrank wird durchgeführt.

  • Wird ein neuer Zähler für die Photovoltaik-Anlage installiert?

    Ja, der normale Zähler wird im Regelfall durch einen Zweirichtungszähler beim Anschluss der Photovoltaik-Anlage ersetzt. Dieser Zähler misst den Reststrombezug aus dem öffentlichen Netz und die eingespeiste Strommenge aus der Photovoltaik-Anlage, den Sie nicht in Ihrem Haus verbrauchen können.

  • Was ist zu tun, wenn der Zählerplatz erneuert werden muss?

    Wenn im Zuge der technischen Prüfung festgestellt wird, dass der Zählerschrank des Kunden veraltet ist und nicht mehr den technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers entspricht, ist eine Erneuerung des Zählerplatzes nötig. Hierzu werden u. a. Fotos in der Projektqualifikation abgefragt, die es geschulten Technikern ermöglichen, eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Erneuerung nötig ist. Das Vorgehen ist dann grundsätzlich so, dass der Zählerplatz vor der geplanten Installation der Photovoltaik-Anlage erneuert werden muss. Dies kann über einen Fachbetrieb eigener Wahl erfolgen. Auf Wunsch unterbreitet der Handwerker, der die Photovoltaik-Anlage installieren wird, auch gerne ein Angebot. Der Aufwand für die Zählerplatzerneuerung ist vom Endkunden zu tragen.

  • Was tun, wenn eine Dachsanierung bevorsteht bzw. kurzfristig nötig ist?

    Wenn in naher Zukunft eine Dachsanierung geplant ist, bei der die Anlage abgebaut werden müsste, sollte Sie diese vorziehen oder mit der Bestellung des EnergieDachs noch warten.

  • Wer ist für Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung des EnergieDaches verantwortlich?

    Dank der Funktionsgarantie haben Sie ein Rundum-Sorglos-Paket: Die Verantwortung für die Wartung und Instandhaltung des EnergieDaches trägt nämlich die NEW Energie.

  • Gehe ich durch die Nutzung des Online-EnergieDach-Rechners einen Vertrag ein?

    Nein, die Verwendung des Online-EnergieDach-Rechners ist natürlich unverbindlich und kostenlos für Sie. Der Rechner ermöglicht es Ihnen, die Leistung Ihres EnergieDaches zu bestimmen. Wenn Sie online eine Anfrage an uns senden, prüfen wir die technischen Voraussetzungen und Sie erhalten zeitnah von uns ein individuelles Angebot.

  • Wie lange dauert es, bis meine Photovoltaik-Anlage nach Bestellung installiert wird?

    Nach der Vertragsunterzeichnung wird die Photovoltaik-Anlage erfahrungsgemäß innerhalb von ungefähr zwei Wochen nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist installiert. Die Installation dauert in der Regel nur einen Tag.