Smart Meter: Pflicht und Kür
Pflicht zur Umrüstung von Stromzählern auf intelligente Messsysteme
Die Energiewende mit ihrem hohen Anteil erneuerbarer Energien und der großen Zahl dezentraler Einspeiseanlagen macht das Stromnetz zu einem komplexen System, in dem Energieflüsse aus unterschiedlichen Richtungen und Spannungsebenen geregelt werden müssen. Die technische Grundlage dafür bilden digitale Stromzähler. Zu intelligenten Messsystemen („Smart Meter“) werden sie, wenn sie zusammen mit internetfähigen Modulen kombiniert werden, die eine Kommunikation nach außen ermöglichen (sogenannte Gateways). Sie werden über kurz oder lang die analogen Stromzähler im Keller ersetzen.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das seit September 2016 in Deutschland in Kraft ist und eine EU-Verordnung umsetzt, gibt für die Umrüstung den rechtlichen und technischen Rahmen vor. Es verpflichtet die örtlichen Netzbetreiber, sofern sie als sogenannter „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ registriert sind in den kommenden zwölf Jahren moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in den Zählerschränken aller Stromverbraucher in Deutschland zu installieren. Wer welche Technik bekommt, hängt vom Stromverbrauch oder der Leistungsklasse von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (installierte Leistung) oder Wärmepumpen ab.
Smart Meter-Rollout: Der Zeitplan
Für diese Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem mit integriertem Gateway sieht der Gesetzgeber eine Stufenregelung vor:
- Ab 2017 werden Zählerschränke bei Verbrauchern umgerüstet, die jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Ausschlaggebend ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre.
- Einen neuen Zähler erhalten seit 2017 auch all diejenigen, die selbst Strom erzeugen und deren Anlage über eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt verfügt.
- Ab 2020 verpflichtend ist die Umrüstung für die Zählerschränke in Haushalten und Gewerbebetrieben mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
Bei einem Verbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden jährlich ist zunächst nur eine moderne Messeinrichtung vorgeschrieben, also die Basisversion des Smart Meters ohne Kommunikationseinheit. Die Aufgabe, den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout durchzuführen, obliegt den grundzuständigen Messstellenbetreibern. Diese haben sich bei der zuständigen Kontrollbehörde – der Bundesnetzagentur – entsprechend registriert.
Pflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Jeder Stromverbraucher, der laut Gesetz eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten soll, bekommt dieses in nächster Zeit von seinem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der Auftrag des Gesetzgebers gilt als erfüllt, wenn 95 Prozent der tatsächlich vorhandenen Messstellen bis 2032 umgerüstet sind – entweder auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem.
Energieeinsparmaßnahmen, beispielsweise durch neue Geräte, werden sofort sichtbar und damit messbar. Insbesondere Besitzer von Photovoltaikanlagen wissen auf diesem Weg genau, wie viel Energie aktuell produziert wird und wie hoch Bezug sowie Einspeisung sind. Auch der Strombedarf einer Wärmepumpe lässt sich punktgenau am eigenen Zählerplatz erfassen und darüber besser steuern.
Lohnende Investition auf eigene Initiative
Bei einem gesetzlichen Pflichteinbau erhalten viele Haushalte in Deutschland, für die eigentlich ein Smart Meter von Nutzen wäre, lediglich die moderne Messeinrichtung als Basisversion, also einen digitalen Zähler ohne Kommunikationseinheit. Ohne die Übertragung von Geräte-Nutzungsdaten bringt das keine entscheidenden Vorteile. Wer die Smart Meter-Technologie frühzeitig und vollumfänglich nutzen will, sucht sich seinen Anbieter am besten selbst aus. Dann kann man nach dem Preis-Leistungsverhältnis und dem besten Service entscheiden.