Brennstoffemissionshandelsgesetz

CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021

Das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffhandelsemissionsgesetz (BEHG) sind seit Dezember 2019 in Kraft. Die Auswirkung deren Umsetzung betrifft alle Endverbraucher und damit auch die Kunden der NEW.

Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Ziel der Bepreisung ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen, indem klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis schrittweise anzuheben. Für 2021 ist der Preis pro Tonne auf 25 Euro festgelegt; danach steigt er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Nach dieser Einführungsphase bildet sich dann der Preis am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Denn dann müssen die Verschmutzungsrechte (Zertifikate) per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.

Das Thema ist komplex. Deshalb haben wir für Sie Antworten auf wichtige Fragen vorbereitet.

FAQ

  • Warum muss für CO2-Emissionen bezahlt werden?

    Weil CO2-Emissionen wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung sind und es für den Erhalt der Lebensqualität auf unserem Planeten wichtig ist, diesen Ausstoß zu reduzieren. Deutschland hat sich deshalb auf europäischer Ebene zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese gilt es nun auch zu erreichen. Dadurch, dass die Emissionszertifikate von den Energiehandelsunternehmen gekauft werden müssen, können Heizen und Autofahren teurer werden. Ziel ist, Verbraucher dazu zu motivieren, entweder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen oder weniger zu verbrauchen. CO2 – Kohlenstoffdioxid – ist eines von mehreren Treibhausgasen: Lachgas und Methan zum Beispiel gehören auch zu den Klimakillern. Als einheitliche Bezugsgröße haben sich Verantwortliche deshalb auf die Einheit „CO2-Äquivalent“ verständigt. In der Jahresabrechnung der NEW ist dieser Betrag als „Kosten aus dem BEHG“ zu erkennen.

  • Wen betrifft diese Art der Emissions-Bepreisung?

    Die Bepreisung betrifft künftig alle, die fossile Treib- und Brennstoffe in Deutschland kaufen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das neu. Erhoben wird der CO2-Preis von demjenigen, der den Energieträger in Verkehr bringt. Damit dehnt die Bundesregierung den Kreis derer aus, die schon seit 2005 für ihren CO2-Ausstoß Emissionszertifikate kaufen müssen, nämlich große Industriebetriebe, Kraftwerke und Fluggesellschaften. Mit der CO2-Bepreisung macht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt für den Klimaschutz in den Bereichen Wärme und Verkehr.

  • Welche Auswirkungen hat die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr auf die Kundinnen und Kunden der NEW?

    Gas und Wärme können teurer werden – je nachdem, wie sich die Beschaffungskosten am Markt entwickeln. Den CO2-Preis müssen wir als Energielieferant unseren Endverbrauchern berechnen; wir sind diejenigen, die den Energieträger in den Verkehr bringen. Denn Ziel der Maßnahme ist es ja, klimaschädliche Energieträger zu verteuern, um Menschen anzuregen, weniger zu verbrauchen oder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen. Denn um die Klimaerwärmung abzubremsen, muss der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen sinken. Das ist sinnvoll: Es dient dem Erhalt unserer Lebensqualität.

  • Welche Energieträger betrifft die CO2-Bepreisung?

    Es geht vor allem um alle fossilen Energieträger für Wärme und Mobilität: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, alle fossilen Treibstoffe wie Diesel, Normal- und Superbenzin, außerdem um Kohle. Zu anderen Energieträgern wie Biomethan oder Siedlungsabfälle gibt es noch keine abschließende Bewertung.

  • Ab wann gelten die Regelungen?

    Am 1. Januar 2021 geht es los. Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab diesem Zeitpunkt je Tonne CO2-Ausstoß 25 Euro an Emissionsrechten erworben werden müssen. Umgerechnet auf Erdgas bedeutet dies einen Betrag von 0,455 Ct/kWh netto. Danach steigen die Preise jährlich bis 2025, dann gelten 55 Euro je Tonne. Ab 2026 werden diese festen Preise je Tonne CO2 durch ein freies Handelssystem abgelöst. Die genauen Details der Umsetzung werden vom Gesetzgeber im Laufe des vierten Quartals 2020 festgelegt.

  • Wer muss sich darum kümmern, dass der CO2-Preis auch bezahlt wird?

    Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen sich um nichts zu kümmern. Verantwortlich für den Einzug des Geldes ist der sogenannte „Inverkehrbringer“, bei Gas und Wärme also die Energielieferanten. In Ihrem Fall sind wir das, die NEW.

  • Die CO2-Bepreisung belastet Verbraucherinnen und Verbraucher. Gibt es einen Ausgleich dafür?

    Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus den CO2-Emissionsrechten für Investitionen in den Klimaschutz nutzen, davon haben alle etwas. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, gibt es zudem neue steuerliche Erleichterungen für Menschen, die 21 Kilometer und mehr zur Arbeit pendeln (ab dieser Grenze 38 Cent/km statt 0,30 Cent/km). Gleichzeitig wird die Umlage für erneuerbare Energien (EEG) zum 1. Januar 2021 sinken: im ersten Schritt von 6,756 Cent auf 6,5 Cent, 2022 dann auf 6,0 Cent je Kilowattstunde brutto. Die EEG-Umlage ist Bestandteil des Strompreises, die Entlastung der Verbraucher findet also beim Bezug elektrischer Energie statt.

  • Gilt die neue Regelung auch für Strom?

    Nein. Bei diesem Energieträger gibt es eine andere Regelung, die bereits seit vielen Jahren europaweit greift: Große Stromerzeuger wie Kohle- oder Gaskraftwerke müssen die Rechte zur CO2-Emission auf einer europäischen Handelsplattform erwerben. Strom aus erneuerbaren Energien ist da fein raus – dafür sind keine Zertifikate notwendig, denn Ökostrom ist stets klimaneutral.